
Dritter Prozess gegen rechtsextremes Aktionsbüro Mittelrhein startet zäh

Der dritte Anlauf im Prozess gegen Mitglieder des rechtsextremen Aktionsbüros Mittelrhein hat begonnen, wie die vorangegangenen beiden Verfahren endeten - mit Anträgen. Seit Dienstag müssen sich 13 verbliebene Angeklagten des Netzwerks vor dem Landgericht Koblenz unter anderem wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Angriffen auf Mitglieder der linken Szene verantworten.
Doch noch bevor Oberstaatsanwalt Walter Schmengler die Anklage verlesen konnte, stellten die Verteidiger diverse Anträge. Der erste Befangenheitsantrag richtete sich gegen den Vorsitzenden Richter der Kammer, Reiner Rühmann.
Grund für seine Befangenheit sei, dass sich Rühmann in einer Initiative engagiere, die die Umbenennung eines Kurzkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch fordere. Das Buch "Palandt" sei nach dem bekennenden Nationalsozialisten Otto Palandt benannt. Der Kommentar gehöre zu den Standardwerken der deutschen Rechtswissenschaft.
Zudem sei Rühmann Mitglied der SPD, die in Rheinland-Pfalz mit der Antifa verstrickt sei. Da seinem Mandanten die Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Vereinigung vorgeworfen werde, könne Rühmann aufgrund seiner politischen Ausrichtung nicht angemessen urteilen, erklärte einer der Verteidiger.
Weitere Anträge richteten sich gegen die Besetzung der zwölften Strafkammer. Tenor war, dass die Kammer für das Verfahren nicht zuständig sei. Im November 2018 war bereits der zweite Prozess ausgesetzt worden, weil es im Gerichtspräsidium und in der Kammer unterschiedliche Meinungen darüber gab, ob die richtige Kammer den Prozess führt.
Die zwölfte Strafkammer erklärte sich selbst für nicht zuständig, das Präsidium gab dem Antrag jedoch nicht statt. Nun ist erneut die zwölfte Strafkammer für den Prozess zuständig. Die Besetzung des Gerichts blieb gleich. Dies rügten mehrere Verteidiger.
In einer weiteren Rüge wurde das Präsidium des Landgerichts Koblenz kritisiert. Es sei gesetzlich festgelegt, dass die Zahl der Kammern an rheinland-pfälzischen Landgerichten 16 zu betragen habe. Durch die Kammern 7A und 7B sowie 8A und 8B seien es faktisch jedoch 18. Aus diesem Grund solle die Staatsanwaltschaft die Anklage zurücknehmen, bis das Präsidium die Anzahl der Strafkammern angepasst habe.
Der Prozess hat eine lange Geschichte. Bereits 2012 standen 26 Angeklagte vor Gericht. Das Verfahren musste nach knapp fünf Jahren ohne Urteil eingestellt werden, weil der Vorsitzende Richter in Pension ging.
Im Oktober 2018 begann der zweite Prozess. Dieser wurde nach wenigen Wochen wegen des Streits zwischen Kammer und Präsidium ausgesetzt. Mittlerweile sind nur noch 13 Angeklagte übrig. Die restlichen Prozesse wurden entweder wegen Geringfügigkeit eingestellt oder separat verhandelt.
(W.Novokshonov--DTZ)