Deutsche Tageszeitung - Mützenich: Bundestag soll am 23. Februar neu gewählt werden

Mützenich: Bundestag soll am 23. Februar neu gewählt werden


Mützenich: Bundestag soll am 23. Februar neu gewählt werden
Mützenich: Bundestag soll am 23. Februar neu gewählt werden / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag soll am 23. Februar vorzeitig neu gewählt werden. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte am Dienstag in Berlin, diesen Vorschlag würden er und Unions-Fraktionschef Friedrich Merz gemeinsam Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterbreiten. Demnach will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zuvor am 11. Dezember beim Bundestag schriftlich die Vertrauensfrage stellen, über die das Parlament dann am 16. Dezember abstimmen werde.

Textgröße ändern:

Mützenich und Merz hatten auf Bitten von Scholz in den vergangenen Tagen über das Prozedere auf dem Weg zu Neuwahlen gesprochen. Der SPD-Fraktionschef beschrieb diese Gespräche als "sehr vertrauensvoll". Scholz hatte eigentlich erst am 15. Januar die Vertrauensfrage stellen wollen und einen Wahltermin bis Ende März angestrebt. Merz wollte ursprünglich eine sofortige Vertrauensfrage und eine Neuwahl bereits am 19. Januar durchsetzen.

Ergebnis der Gespräche von Mützenich und Merz ist demnach auch, dass vor den Neuwahlen noch gemeinsam Vorhaben im Bundestag abgeschlossen werden sollen. Der SPD-Fraktionschef nannte dazu konkret den Abbau der kalten Progression bei der Steuer, die Erhöhung des Kindergeldes und die Stärkung der rechtlichen Stellung des Bundesverfassungsgerichts.

Mützenich bekräftigte, dass er den von Scholz vorgeschlagenen Zeitrahmen für Neuwahlen nach dem Ende der Ampel-Koalition weiterhin für sinnvoller halte. Es sei aber darum gegangen, die Terminfrage zu klären, damit nun "über Inhalte debattiert" werden könne. Es solle nun eine "klare Konzentration" auf die Frage geben, "wer ist der bessere Kanzler für Deutschland. Dies sei aus seiner Sicht eindeutig Scholz, der in den vergangenen Jahren "unter schwierigsten Bedingungen dem Land gut getan habe".

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Bericht über Namenstrick: Trump fordert Ausschluss zweier Senatskandidaten in Alaska

Nach einem Bericht über einen mutmaßlichen Namenstrick der Demokraten bei der Senatswahl im US-Bundesstaat Alaska hat Präsident Donald Trump den Ausschluss zweier Kandidaten gefordert. Die demokratische Bewerberin Mary Peltola und ein Namensvetter des republikanischen Senators Dan Sullivan müssten von den Stimmzetteln gestrichen werden, schrieb Trump am Mittwoch auf seiner Plattform Truth Social.

"New York Times": US-Demokraten führen Alaskas Wähler mit Namenstrick in die Irre

Vor den US-Kongresswahlen sollen die Demokraten mit einem bizarren Trick im Bundesstaat Alaska Verwirrung gestiftet haben. Um die Wiederwahl des amtierenden republikanischen Senators Dan S. Sullivan zu verhindern, hätten sie einen Gegenkandidaten namens Dan J. Sullivan aufgestellt, berichtete die "New York Times" am Mittwoch. Dieser sollte als Unabhängiger antreten und dem "echten" Sullivan Wählerstimmen streitig machen.

Nach Israel-Wahl: Keine Mehrheit in Sicht - Likud wirft arabischen Parteien Betrug vor

Nach der Parlamentswahl in Israel zeichnet sich bislang keine Regierungsmehrheit ab - während sich der Streit zwischen den politischen Lagern verschärft. Nach Auszählung von 85 Prozent der Stimmen bis Mittwochabend kam der Block von Regierungschef Benjamin Netanjahu auf 53 der 120 Sitze in der Knesset, das Oppositionsbündnis um den früheren Armeechef Gadi Eisenkot auf 48, wie die Wahlkommission mitteilte. Netanjahus Likud-Partei warf den arabischen Parteien unterdessen Wahlbetrug vor.

Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf

Kurz nach dem Wahlkampfauftakt der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen ist eine juristische Debatte über ihre Wählbarkeit neu aufgeflammt. Die 58-Jährige legte Beschwerde gegen einen Ehrenrichter des Obersten Berufungsgerichts ein, wie ihre Anwälte am Mittwoch mitteilten. Der Richter Didier Guérin hatte am Vortag erklärt, dass Le Pen "weiterhin nicht wählbar" sei. Dies gelte auch, falls das Oberste Berufungsgericht nicht rechtzeitig in ihrem Fall entscheide, betonte er.

Textgröße ändern: