
Bundesverwaltungsgericht prüft Herausgabe von Bundeswehr-Akten über Uwe Mundlos

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob das Bundesverteidigungsministerium Bundeswehr-Unterlagen über den verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos herausgeben muss. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig verhandelte am Donnerstag über den Rechtsstreit zwischen dem Ministerium und der Tageszeitung "Die Welt", die Akten über Mundlos und dessen Wehrdienst in den Jahren 1994 und 1995 erhalten will. Es war zunächst unklar, wann das Gericht ein Urteil fällt. (Az. BVerwG 7 C 20.17)
Der klagende Springer-Verlag beruft sich bei seiner Forderung auf das Informationsfreiheitsgesetz. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Klage zunächst ablehnte, gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dieser im Berufungsverfahren teilweise statt. Es verpflichtete das Ministerium unter anderem zur Herausgabe von Personalakten und Unterlagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Munitionsdiebstählen in den 90er Jahren.
Personenbezogene Daten Dritter dürfen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts dabei geschwärzt werden. Das Gericht lehnte zudem die Herausgabe von Disziplinarakten sowie Akten ab, die vom Militärischen Abschirmdienst stammen. Das Verteidigungsministerium strebt mit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht die komplette Abweisung der Klage an.
Mundlos bildete mit Uwe Böhnhardt und der im vergangenen Jahr als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilten Beate Zschäpe den rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU).
(W.Novokshonov--DTZ)