Deutsche Tageszeitung - Mehrjährige Haftstrafe für 26-Jährigen in München wegen IS-Mitgliedschaft

Mehrjährige Haftstrafe für 26-Jährigen in München wegen IS-Mitgliedschaft


Mehrjährige Haftstrafe für 26-Jährigen in München wegen IS-Mitgliedschaft
Mehrjährige Haftstrafe für 26-Jährigen in München wegen IS-Mitgliedschaft / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist ein ehemaliger IS-Kämpfer vom Oberlandesgericht München schuldig gesprochen worden. Unter Einbeziehung einer anderen Strafe wurde der 26-Jährige am Freitag zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, wie das Gericht in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte.

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Der Staatsschutzsenat sah es als erwiesen an, dass der Mann von 2015 bis 2017 unter einem bestimmten Kampfnamen für den Islamischen Staat (IS) überwiegend in Syrien und im Irak tätig gewesen war. Er hatte demnach verschiedene Positionen unter anderem als Soldat, Militärpolizist oder Verwaltungsmitarbeiter inne. Dafür erhielt er nach Überzeugung des Gerichts eine monatliche Alimentation.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe in der Hauptverhandlung. Allerdings taucht sein Name in Mitglieds- und Gehaltslisten des IS auf, die dem Bundeskriminalamt durch die US-Bundespolizei FBI übergeben wurden, wie das Gericht mitteilte. Die dort enthaltenen Angaben stimmen bis auf das Geburtsdatum mit jenen des Angeklagten überein - etwa was seinen Namen, die Namen der Eltern und des Großvaters sowie seines Stamms angehe.

Zudem verwendete der Beschuldigte seinen IS-Kampfnamen selbst in einem Telegram-Chat sowie bei Facebook. Die Auswertung seiner Handydaten ergab laut Staatsschutzsenat, dass er in den Jahren 2021 bis 2023 noch mit dem IS sympathisiert hatte.

Bei der Bemessung der Strafe sei Jugendstrafrecht angewandt worden, weil der Angeklagte zu Beginn der Tat jugendlich und später heranwachsend gewesen sei und eine Reifeverzögerung nicht ausgeschlossen werden könne, hieß es vom Gericht weiter.

Gegen den Angeklagten habe der erhebliche Zeitraum seiner Mitgliedschaft sowie die besondere Gefährlichkeit des IS gesprochen. Zu seinen Gunsten sei gewertet worden, dass er nicht vorbestraft und besonders haftempfindlich sei.

Bei der miteinbezogenen Freiheitsstrafe handelt es sich laut Gericht um eine Verurteilung wegen des Einschleusens von Ausländern. Dafür hatte der 26-Jährige bereits eine Freiheitsstrafe von acht Monaten bekommen.

(M.Dylatov--DTZ)

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