Deutsche Tageszeitung - Gesetz zu Passentzug bei Dschihadisten kommt nach Ansicht der FDP zu spät

Gesetz zu Passentzug bei Dschihadisten kommt nach Ansicht der FDP zu spät


Gesetz zu Passentzug bei Dschihadisten kommt nach Ansicht der FDP zu spät
Gesetz zu Passentzug bei Dschihadisten kommt nach Ansicht der FDP zu spät / Foto: ©

Das von der großen Koalition geplante Gesetz zum Passentzug bei Dschihadisten mit doppelter Staatsbürgerschaft kommt nach Überzeugung der FDP zu spät. Fraktionsvize Christian Dürr sagte am Montag der "Bild"-Zeitung, er habe schon vor ein paar Jahren gefordert, Doppelstaatlern, die sich einer ausländischen Dschihadisten-Miliz anschließen, den deutschen Pass zu entziehen.

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Hintergrund der Kritik ist das jetzt von der Koalition geplante Gesetz zum Passentzug bei Dschihadisten. Dieses soll regeln, dass die deutsche Staatsbürgerschaft jenen entzogen wird, die volljährig sind und sich an Kämpfen beteiligen, wie die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, am Montag in Berlin sagte.

Das Gesetz wird nach Petermanns Angaben aber nur für jene gelten, die sich künftig an Kämpfen beteiligen. Andernfalls läge ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vor. Von der geplanten Neuregelung solle "ein Signal" ausgehen, es solle "präventive Wirkung" entfalten.

Auch Dürr sagte, rückwirkende Gesetze seien verfassungsrechtlich sehr schwierig. Umso wichtiger sei es, das Vorhaben nun schnell umzusetzen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte gesagt, das Gesetz solle "zeitnah" kommen. Wann das der Fall sein wird, ist aber noch offen.

Kritik kam auch von der Linken-Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut. "Wir fordern keine entsprechende Änderung für den Entzug der Staatsangehörigkeit", erklärte sie am Montag. "Die Bundesregierung versucht sich ihrer Verantwortung zu entziehen." Der Lösungsvorschlag sei zudem "nicht gründlich durchdacht". So sei etwa ungeklärt, auf Grundlage welcher Erkenntnisse Kampfhandlungen für eine Dschihadisten-Miliz nachgewiesen werden könnten, wenn es zuvor kein Urteil eines deutschen Gerichts gab.

Auch stelle sich die Frage, "ob Menschen in die Staatenlosigkeit rutschen, wenn andere Staaten ähnliche Regelungen schaffen". Der richtige Weg für die Bestrafung der IS-Kämpfer sei die Verurteilung vor einem internationalen Sondertribunal, sagte Akbulut.

(W.Novokshonov--DTZ)

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