
DGB warnt Koalition in Debatte um Grundrente vor "Doppelmoral"

Im Streit um die geplante Grundrente bekräftigt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) seine Ablehnung einer Bedürftigkeitsprüfung und warnt die große Koalition vor "Doppelmoral". DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Dienstag, die Lebensleistung verdiene "Respekt und Anerkennung" und benötige keine Bedürftigkeitsprüfung.
Es sei durch nichts zu rechtfertigen, jetzt eine solche Prüfung zu fordern, obwohl sie bei der Ausweitung der Mütterrente keine Rolle gespielt habe, sagte Buntenbach. "Nicht Doppelmoral, sondern schnelles Handeln ist jetzt gefragt." Die große Koalition müsse "jetzt im Interesse von Millionen Menschen die Grundrente schnell umsetzen". Sonst werde das Problem von Armutsrenten weiter wachsen und immer mehr Menschen betreffen, besonders diejenigen, die zu Niedriglohn arbeiten müssten.
Die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine Grundrente sorgen seit Wochen in der Koalition für Streit. Union und SPD hatten zwar im Koalitionsvertrag die Einführung einer Grundrente vereinbart für Menschen, die trotz vieler Beitragsjahre nur geringe Rentenansprüche haben. Anders als dort vorgesehen enthält das Konzept von Arbeitsminister Heil aber keine Bedürftigkeitsprüfung vor Auszahlung der Leistung, was auf Kritik in der Union stößt.
"Ohne Bedürftigkeitsprüfung werden wir dem ungerechten Vorschlag von Minister Heil nicht zustimmen", bekräftigte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak im Gespräch mit der "Passauer Neuen Presse" vom Dienstag die Position seiner Partei. Es sei "niemandem zu erklären, warum eine Erzieherin oder ein Krankenpfleger über ihre Steuern jemandem noch eine zusätzliche Rente finanziert, der noch andere Einkünfte im Alter hat".
Heils Konzept schaffe "neue Ungerechtigkeiten", warnte Ziemiak. Wer lange arbeite und Beiträge zahle, müsse im Alter mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet habe.
Heil hatte am Sonntagabend im ZDF angekündigt, ungeachtet des Koalitionsstreits im Mai einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen. Der Minister beharrte dabei darauf, dass keine Bedürftigkeitsprüfung vorgenommen wird.
(U.Beriyev--DTZ)