Deutsche Tageszeitung - Gewalthilfegesetz: Kabinett beschließt bessere Hilfe für gewaltbetroffene Frauen

Gewalthilfegesetz: Kabinett beschließt bessere Hilfe für gewaltbetroffene Frauen


Gewalthilfegesetz: Kabinett beschließt bessere Hilfe für gewaltbetroffene Frauen
Gewalthilfegesetz: Kabinett beschließt bessere Hilfe für gewaltbetroffene Frauen / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung will Frauen besser vor Gewalt schützen: Am Mittwoch beschloss das Kabinett den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz, wie AFP aus Regierungskreisen erfuhr. Das Projekt aus dem Haus von Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) soll für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe verankern. Zudem soll das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden - dazu zählen insbesondere mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen.

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Die Länder sollen demnach verpflichtet werden, ein ausreichendes Angebot an solchen Schutz- und Beratungsmöglichkeiten sicherzustellen. Denn von diesen gibt es nicht genug: So fehlen laut Frauenhaus-Statistik zum Beispiel deutschlandweit mehr als 14.000 Plätze in Frauenhäusern.

Die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt stieg laut Bundeskriminalamt (BKA) in den letzten fünf Jahren deutlich an. 2023 gab es demnach 256.276 Opfer - 6,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen: Sie machen 70,5 Prozent der Opfer aus. Auch von Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent vor allem Frauen betroffen.

Allein deshalb weil sie Frauen waren, wurden im vergangenen Jahr zudem 360 Frauen getötet - damit gab es im Schnitt fast jeden Tag in Deutschland einen Femizid. Ebenfalls berücksichtigt werden sollen mit dem Gewalthilfegesetz aber auch betroffene Männer sowie trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen.

Ob das Gesetz aber noch vor der Bundestagsneuwahl im Februar verabschiedet werden kann, ist fraglich. Denn nach dem Aus der Ampel-Koalition hat die verbliebene rot-grüne Regierung keine Mehrheit mehr, zur Verabschiedung von Gesetzen sind deshalb auch Stimmen der Opposition notwendig.

Die Unionsfraktion will jedoch nur in wenigen Fällen Gesetze mitverabschieden. Paus und mehrere Organisationen hatten deshalb zuletzt intensiv für das Gesetz geworben.

(M.Dylatov--DTZ)

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