Deutsche Tageszeitung - Le-Pen-Prozess: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidatenverbot - Urteil im März

Le-Pen-Prozess: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidatenverbot - Urteil im März


Le-Pen-Prozess: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidatenverbot - Urteil im März
Le-Pen-Prozess: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidatenverbot - Urteil im März / Foto: © AFP

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen und ihre Partei Rassemblement National (RN) soll am 31. März ein Urteil fallen. "Das Gericht wird den Fall nun zur Beratung stellen und sein Urteil am 31. März um 10.00 Uhr verkünden", sagte die Vorsitzende des Pariser Gerichts, Bénédicte de Perthuis, am Mittwoch. Auf das Verhalten ihrer Partei in Bezug auf ein mögliches Misstrauensvotum gegen die Regierung habe der Prozess "keinerlei" Einfluss, beteuerte Le Pen.

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In dem seit sechs Wochen dauernden Prozess geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Die Staatsanwaltschaft wirft Le Pen, ihrer Partei sowie aktuellen und ehemaligen Abgeordneten des RN (früher Front National) vor, die Gehälter der Assistenten von EU-Abgeordneten genutzt zu haben, um die Parteifinanzen zu sanieren. Sie fordert fünf Jahre Haft für Le Pen, davon drei auf Bewährung, und eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro.

Zudem fordert die Staatsanwaltschaft, dass der Rechtspopulistin das passive Wahlrecht entzogen wird, sie also nicht mehr bei Wahlen antreten kann. Dies würde Le Pens Pläne zunichte machen, sich zum vierten Mal um das Präsidentschaftsamt zu bewerben. Nach Umfragen könnte sie die Wahl diesmal gewinnen - wobei das Regierungslager sich noch nicht für einen Kandidaten entschieden hat.

Le Pens Anwalt kritisierte die Forderung nach dem Entzug des passiven Wahlrechts am letzten Verhandlungstag am Mittwoch heftig. Dies sei eine "Massenvernichtungswaffe" mit Blick auf die demokratischen Gepflogenheiten, sagte Rodolphe Bosselut.

Das geforderte Verbot, bei Wahlen anzutreten, betreffe nicht nur Le Pen, "sondern mindestens 13 Millionen Wähler, wenn nicht die gesamte Wählerschaft", betonte der Anwalt, der zuvor erklärt hatte, dass er auf Freispruch plädieren werde. Das von der Staatsanwaltschaft geforderte sofort geltende Verbot - auch im Fall eines Berufungsverfahrens - habe "unverhältnismäßige juristische Konsequenzen", sagte er.

Die Vorwürfe, Le Pen habe systematisch die Gehälter der Assistenten von EU-Abgeordneten genutzt, um die Parteifinanzen zu sanieren, wies der Anwalt zurück. Er wolle das Gericht überzeugen, dass die Praxis, die Le Pen und den übrigen Angeklagten vorgeworfen wird, "vollkommen gängig und harmlos" gewesen sei. Andere Parteien hätten es ebenso gemacht, fügte er hinzu. Es habe "keinerlei betrügerische Absicht" gegeben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Le Pen ein "organisiertes System" zugunsten des RN vor. "Die Partei war finanziell in einer schwierigen Lage und hat alles genutzt, was möglich war, legal oder nicht legal", hatte die Staatsanwältin Louise Neyton betont. Das EU-Parlament sei die "Milchkuh" der Partei gewesen.

Neben Le Pen sind auch ihre Partei sowie frühere und aktuelle EU-Parlamentarier und deren Assistenten angeklagt. Le Pen hatte im Prozess immer wieder ihre Unschuld beteuert. Sie verwies darauf, dass die Assistenten nicht für einzelne EU-Abgeordnete, sondern für die gesamte Gruppe gearbeitet hätten.

Dass das Gericht vier Monate brauche, um über sein Urteil zu beraten, zeige, dass "dieser Fall nicht so einfach ist, wie viele denken wollten", sagte Le Pen nach dem Ende der Verhandlung zu Journalisten. "Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir gehört werden."

In Bezug auf ein mögliches Misstrauensvotum gegen die Regierung spiele der Prozess gegen sie keine Rolle, beteuerte Le Pen zudem: "Ich werde tun, was ich tun muss, um die Franzosen zu schützen. Dieser Prozess hat darauf keine Auswirkungen."

Die Regierung will bis zum Jahresende mehrere Gesetze zur Finanzierung der Sozialversicherung und zum Regierungshaushalt verabschieden. Da sich keine Mehrheit dafür abzeichnet, wird damit gerechnet, dass sie sich auf den umstrittenen Verfassungsartikel 49.3 stützt. Dieser ermöglicht eine Verabschiedung ohne Schlussabstimmung, dafür muss die Regierung aber ein Misstrauensvotum überstehen. Le Pen äußerte sich bisher nicht eindeutig dazu, ob der RN das von linken Oppositionsparteien angekündigte Misstrauensvotum unterstützen wird. Mit den Stimmen der Partei gäbe es eine Mehrheit für einen Regierungssturz.

(U.Beriyev--DTZ)

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