
Reform des Paragrafen 219a ist unter Dach und Fach

Die Reform des so genannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ist unter Dach und Fach: Nach dem Bundestag ließ am Freitag auch der Bundesrat die Neuregelung des Strafrechtsparagrafen 219a passieren. Sie sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen.
In zusätzlich im Internet veröffentlichten Listen soll auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert werden, welche die jeweiligen Ärzte anbieten. Der Gesetz sieht zudem vor, die Qualifizierung von Ärzten fortzuentwickeln. Enthalten ist schließlich die Regelung, dass junge Frauen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel künftig bis zum 22. Lebensjahr gratis bekommen können. Bislang war die Altersgrenze hier das 20. Lebensjahr.
Die Neuregelung ist höchst umstritten. Linke und Grüne hatten ebenso wie Frauenverbände eine komplette Streichung des Paragrafen 219a verlangt. Auch die SPD trat für eine Streichung ein, konnte sich damit innerhalb der großen Koalition aber nicht durchsetzen.
(S.A.Dudajev--DTZ)