Deutsche Tageszeitung - Kläger aus dem Jemen erzielen Teilerfolg mit Klage zu US-Drohneneinsätzen

Kläger aus dem Jemen erzielen Teilerfolg mit Klage zu US-Drohneneinsätzen


Kläger aus dem Jemen erzielen Teilerfolg mit Klage zu US-Drohneneinsätzen
Kläger aus dem Jemen erzielen Teilerfolg mit Klage zu US-Drohneneinsätzen / Foto: ©

Mit einer Klage zu US-Drohneneinsätzen im Jemen haben drei jemenitische Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht verurteilte am Dienstag die Bundesrepublik Deutschland dazu, sich durch "geeignete Maßnahmen" zu vergewissern, ob eine Nutzung der US-Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein durch die USA für Drohneneinsätze im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. (Az. 4 A 1361/15)

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Erforderlichenfalls müsse die Bundesrepublik bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken, urteilten die Richter. Die Forderung der Kläger, die Nutzung der Airbase Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze zu unterbinden, wies das Gericht jedoch ab.

Zur Begründung seines Urteils erklärte das OVG, die Bundesrepublik habe eine Schutzpflicht bezogen auf das Leben der Kläger, die sie bisher nicht ausreichend erfüllt habe. Eine solche Schutzpflicht des Staats bestehe bei Gefahren für das Grundrecht auf Leben auch bei Auslandssachverhalten, sofern ein hinreichend enger Bezug zum deutschen Staat bestehe.

Dies treffe im vorliegenden Fall zu, weil die Kläger berechtigterweise Leib- und Lebensgefahren durch völkerrechtswidrige US-Drohneneinsätze unter Nutzung von Einrichtungen auf der Airbase Ramstein befürchteten.

Es bestünden gewichtige, der Bundesrepublik bekannte oder jedenfalls offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Airbase Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger im Jemen vornähmen, "die zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden".

Die Feststellungen des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags und die dem Gericht vorliegenden offiziellen Informationen belegten die zentrale Rolle insbesondere der Satellitenrelaisstation in Ramstein für fortdauernde Einsätze bewaffneter US-Drohnen auch im Jemen, hoben die Richter hervor.

Die bisherige Annahme der Bundesregierung, es bestünden keine Anhaltspunkte für Verstöße der USA bei ihren Aktivitäten in Deutschland gegen deutsches Recht oder Völkerrecht, beruhe "auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung und ist rechtlich letztlich nicht tragfähig", befand das OVG. Die Bundesrepublik sei deshalb verpflichtet, durch ihr geeignet erscheinende Maßnahmen den bestehenden Zweifeln nachzugehen.

Der Einsatz bewaffneter US-Drohnen im Jemen, die mit Zustimmung der dortigen Regierung eingesetzt werden, sei derzeit zwar nicht generell unzulässig. Bewaffnete Drohnen seien insbesondere keine völkerrechtlich verbotenen Waffen. Gezielte militärische Gewalt auch durch bewaffnete Drohneneinsätze sei aber "nur unter Beachtung der Vorgaben des humanitären Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes zulässig".

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ließ der OVG-Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Unterstützer der klagenden Jemeniten sprachen von einem "wegweisenden Urteil" des Münsteraner Gerichts. Der Richterspruch sei "ein wichtiger Schritt, um dem völkerrechtswidrigen Drohnenprogramm der USA via Ramstein Einhalt zu gebieten", erklärte Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights. Die US-Drohnenangriffe verstießen gegen die Menschenrechte. "Die Bundesregierung wird sich jetzt endlich ihrer Mitverantwortung stellen müssen."

Einer der Kläger, Faisal bin Ali Jaber, forderte, Deutschland müsse "endlich das Drohnenprogramm via Ramstein stoppen". "Wir hoffen nun, dass nicht mehr Menschen unter den gleichen sinnlosen Angriffen leiden müssen wie meine Familie", erklärte der Kläger, dessen Familie den Angaben zufolge im August 2012 zwei Angehörige bei einem Drohnenangriff verloren hatte.

(I.Beryonev--DTZ)

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