Deutsche Tageszeitung - Opposition will Menschen in Vollbetreuung Teilnahme an Europawahl ermöglichen

Opposition will Menschen in Vollbetreuung Teilnahme an Europawahl ermöglichen


Opposition will Menschen in Vollbetreuung Teilnahme an Europawahl ermöglichen
Opposition will Menschen in Vollbetreuung Teilnahme an Europawahl ermöglichen / Foto: ©

FDP, Linke und Grüne ziehen gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht, um Menschen mit Behinderungen in Vollbetreuung die Teilnahme an der Europawahl zu ermöglichen. Die drei Oppositionsfraktionen beantragten am Mittwoch eine Einstweilige Anordnung gegen den im Europawahlgesetz bislang festgeschriebenen Ausschluss von der Europawahl.

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Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag zwar beschlossen, ein inklusives Wahlrecht einzuführen, das auch den Vollbetreuten künftig die Teilnahme an Bundestags- und Europaahlen ermöglichen soll. Nach dem Willen der großen Koalition soll dies für die Europawahl am 26. Mai aber noch nicht gelten. Die drei Oppositionsfraktionen sehen darin eine unnötige Verzögerung, gegen die sie mit der jetzigen Klage vorgehen wollen.

Bisher dürfen Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, sowie psychisch Kranke, die sich im Maßregelvollzug befinden, nicht an Wahlen auf Bundesebene teilnehmen. Beides hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres für rechtswidrig erklärt.

Auf die Einführung des inklusiven Wahlrechts hatten sich Union und SPD auch im Koalitionsvertrag verständigt, sie rangen aber bisher um die konkrete Ausgestaltung. Mit der Neuregelung sollen auch Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.

Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann erklärte, die Klage wäre nicht notwendig gewesen, wenn Union und SPD "nicht monatelang untätig geblieben wären". Union und SPD hätten das parlamentarische Verfahren, das eine rechtzeitige Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse vorsah, "über Monate blockiert und selbst außer unverbindlichen Anträgen nichts vorgelegt".

Die Koalitionsfraktionen wollen ihr geplantes Gesetz zum 1. Juli in Kraft treten lassen. Die geplante Neuregelung betrifft nach Angaben von Parlamentariern 80.000 bis 85.000 Menschen.

(I.Beryonev--DTZ)

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