
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Sprachenvorgaben bei EU-Bewerbungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute (09.00 Uhr) darüber, inwiefern bestimmte Sprachen für Bewerbungen bei der EU vorgegeben werden dürfen. Im Kern geht es dabei um die Beschränkungen auf die englische, französische und deutsche Sprache. Hintergrund sind ein Antrag Spaniens und eine Klage Italiens. (Az. C-377/16 und C-621/16 P)
In einem Verfahren beanstandet Spanien Vorgaben des Europaparlaments für Bewerbungen um eine Einstellung als Fahrer. Dabei muss unter anderem das Einschreibungsformular auf Englisch, Französisch oder Deutsch ausgefüllt werden. In dem zweiten Fall wandte sich Italien gegen Auswahlverfahren, in denen Bewerber auch nur zwischen diesen drei Sprachen wählen konnten. Die Klage hatte vor dem Gericht der Europäischen Union Erfolg. Die EU-Kommission legte dagegen Rechtsmittel vor dem EuGH ein.
(S.A.Dudajev--DTZ)