Deutsche Tageszeitung - Bericht des Ermittlers zu Trump-Anklagen soll in Teilen veröffentlicht werden

Bericht des Ermittlers zu Trump-Anklagen soll in Teilen veröffentlicht werden


Bericht des Ermittlers zu Trump-Anklagen soll in Teilen veröffentlicht werden
Bericht des Ermittlers zu Trump-Anklagen soll in Teilen veröffentlicht werden / Foto: © GETTY IMAGES/AFP/Archiv

Das US-Justizministerium will einen Teil des Berichts des Sonderermittlers Jack Smith veröffentlichen, der in zwei Strafverfahren gegen den künftigen Präsidenten Donald Trump ermittelt hatte. Das Ministerium teilte am Mittwoch in Washington mit, der Bericht zum Verfahren wegen Wahlmanipulation und Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten werde an die Öffentlichkeit gegeben.

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Der Bericht zum Verfahren gegen Trump wegen der Lagerung geheimer Regierungsakten in seinem Privatanwesen in Florida hingegen soll unter Verschluss behalten werden. In diesem Verfahren müssen sich derzeit noch zwei Mitarbeiter Trumps verantworten. Dies solle nicht durch eine Veröffentlichung beeinträchtigt werden, teilte das Ministerium zur Begründung mit.

Die Anwälte Trumps hatten am Dienstag in einem Schreiben an den scheidenden Justizminister Merrick Garland versucht, die Veröffentlichung des Smith-Berichts komplett zu unterbinden. Statt die vollständige Entlastung Trumps anzuerkennen, versuche Smith nun, "einen außergerichtlichen 'Abschlussbericht' zu verbreiten, um seine falschen Anschuldigungen aufrechtzuerhalten", hieß es in dem Schreiben der Anwälte.

Am 20. Januar tritt Trump seine zweite Amtszeit als US-Präsident an. Smith hatte 2023 erreicht, dass der Republikaner in den beiden Strafverfahren der Bundesjustiz angeklagt wurde. Nach dessen Wahlsieg am 5. November sah er sich jedoch gezwungen, beide Verfahren mit der Begründung einzustellen, dass es seit den Erfahrungen mit der Watergate-Affäre in den 70er Jahren gängige Praxis der US-Justiz sei, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Die Veröffentlichung des Teil-Berichts könnte weitere für Trump unangenehme Informationen ans Licht bringen und die Debatte um die Straffreiheit des Republikaners erneut befeuern. In dem Verfahren um Wahlmanipulation ging es unter anderem um Trumps Rolle bei der Erstürmung des Kapitols in Washington durch seine fanatischen Anhänger am 6. Januar 2021.

In der Folge wurden zahlreiche Beteiligte, unter ihnen Anführer bekannter rechtsextremer Milizen, zu langen Haftstrafen verurteilt. Trump bezeichnet die Verurteilten als "Geiseln" und hat angekündigt, eine nicht näher genannte Zahl von ihnen nach seinem Amtsantritt zu begnadigen.

Trump war in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt, doch nur im Schweigegeldprozess um einen ehemaligen Pornostar wurde er verurteilt. Das Strafmaß in dem New Yorker Fall soll am Freitag bekannt gegeben werden, doch versuchen Trumps Anwälte, auch dies mit einer Eingabe vor dem Obersten Gerichtshof in letzter Minute noch zu verhindern.

(G.Khurtin--DTZ)

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