Deutsche Tageszeitung - Keine Strafe gegen Trump im Schweigegeldprozess - aber Verurteilung hat Bestand

Keine Strafe gegen Trump im Schweigegeldprozess - aber Verurteilung hat Bestand


Keine Strafe gegen Trump im Schweigegeldprozess - aber Verurteilung hat Bestand
Keine Strafe gegen Trump im Schweigegeldprozess - aber Verurteilung hat Bestand / Foto: © POOL/AFP

Im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump hat der New Yorker Richter am Freitag keine Strafe verhängt - aber zugleich dessen Verurteilung in dem Verfahren aufrecht erhalten. Bei der Anhörung in New York verhängte Richter Juan Merchan gegen Trump eine sogenannte "unconditional discharge" (bedingungslose Straffreiheit), mit welcher der Fall ohne Haft-, Geld- oder Bewährungsstrafe abgeschlossen wird, die juristische Schuld des Verurteilten aber festgestellt wird.

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Mit dieser symbolischen Strafe, einer selten genutzten Rechtskonstruktion, bleibt es dabei, dass der gewählte Präsident Trump am 20. Januar sein Amt als verurteilter Straftäter antreten wird. "Niemals zuvor war dieses Gericht mit einer so einzigartigen und bemerkenswerten Situation konfrontiert", sagte Merchan. "Die einzige rechtmäßige Strafe, die eine Verurteilung erlaubt, ohne das höchste Amt des Landes zu beeinträchtigen, ist eine bedingungslose Straffreiheit", begründete er seine Entscheidung.

Trump musste der Strafmaßverkündung beiwohnen, durfte dies aber per Videoschaltung tun. "Dies war eine sehr schreckliche Erfahrung. Ich denke, es war ein enormer Rückschlag für New York und das New Yorker Gerichtssystem", sagte Trump, bevor Merchan das Strafmaß verkündete. Das Ganze sei eine "Schande". Der Prozess sei geführt worden, "um meinen Ruf zu schädigen, damit ich die Wahl verliere, und offensichtlich hat das nicht funktioniert".

Trump war in dem New Yorker Verfahren im Mai von den Geschworenen in 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben.

Damit war er der erste verurteilte Straftäter, der für das Amt des Präsidenten kandidierte und nun als solcher auch ins Weiße Haus einzieht. Die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen hätten auch eine Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe nach sich ziehen können.

(L.Møller--DTZ)

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