Deutsche Tageszeitung - Südkorea: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen entmachteten Präsidenten Yoon

Südkorea: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen entmachteten Präsidenten Yoon


Südkorea: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen entmachteten Präsidenten Yoon
Südkorea: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen entmachteten Präsidenten Yoon / Foto: © AFP/Archiv

In Südkorea hat die Staatsanwaltschaft wegen der Ausrufung des Kriegsrechts Anklage gegen den entmachteten Präsidenten Yoon Suk Yeol erhoben und ihn als "Anführer eines Aufruhrs" bezeichnet. Gegen Yoon sei im Zusammenhang mit der Anklage auch Untersuchungshaft verhängt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Sonntag mit. Damit muss er bis zu seinem Prozess, der binnen sechs Monaten beginnen muss, in Haft bleiben.

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Yoon hatte Anfang Dezember wegen eines Haushaltsstreits das Kriegsrecht ausgerufen und das ostasiatische Land damit in eine politische Krise gestürzt. Das südkoreanische Parlament machte von seinem Vetorecht gegen das Kriegsrecht Gebrauch und stimmte später für die Absetzung Yoons. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen gegen Yoon ein, Mitte Januar wurde er verhaftet. Er sitzt seitdem in einer Haftanstalt in Seoul.

Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, nach einer "umfassenden Überprüfung" der im Laufe der Ermittlungen gesammelten Beweise seien die Ermittler zu dem Schuss gekommen, Anklage gegen Yoon zu erheben. Die Untersuchungshaft wurde demnach verhängt, weil die Ermittler die Vernichtung von Beweismitteln befürchten.

Yoons Anwälte wiesen den Straftatbestand des Aufruhrs zurück und kündigten an, die Anklage vor Gericht anzufechten. Die Ausrufung des Kriegsrechts könne nicht als Aufruhr eingestuft werden, erklärten die Anwälte.

Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen läuft vor dem Obersten Gericht Südkoreas auch ein Verfahren zur Amtsenthebung des Präsidenten. Das Verfassungsgericht muss abschließend über Yoons Absetzung entscheiden. Am Dienstag hatte Yoon erstmals persönlich an einer Anhörung in dem Verfahren teilgenommen. Sollten die Richter seine Absetzung bestätigen, müssten innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.

(P.Tomczyk--DTZ)

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