Deutsche Tageszeitung - Urteil: Sender darf Prognosen für kleine Parteien nach Wahl zusammenfassen

Urteil: Sender darf Prognosen für kleine Parteien nach Wahl zusammenfassen


Urteil: Sender darf Prognosen für kleine Parteien nach Wahl zusammenfassen
Urteil: Sender darf Prognosen für kleine Parteien nach Wahl zusammenfassen / Foto: © AFP/Archiv

Öffentlich-rechtliche Sender müssen bei Wahlsendungen die Prognosen oder Hochrechnungen für kleine Parteien nicht einzeln ausweisen, sie dürfen sie unter "andere" zusammenfassen. In einem Streit zwischen der Tierschutzpartei und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwochabend dem Sender Recht. Es ging um die Berichterstattung nach der Landtagswahl in Brandenburg im Jahr 2019. (Az. 6 C 5.23)

Textgröße ändern:

Die Tierschutzpartei holte damals 2,6 Prozent der Zweitstimmen. Der RBB präsentierte die Prognosen und Hochrechnungen in mehreren Sendungen und fasste das Ergebnis der Tierschutzpartei dabei in Balkendiagrammen und Text zusammen mit den Ergebnissen anderer kleiner Parteien unter "andere". Erst ab einem Stimmenanteil von mehr als vier Prozent wurde das Ergebnis einer Partei gesondert ausgewiesen.

Die Tierschutzpartei sah die Chancengleichheit verletzt. Der brandenburgische Landesverband klagte vor dem Berliner Verwaltungsgericht, hatte dort aber zunächst keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab der Partei in der Berufung allerdings Recht. Der RBB hätte das geschätzte Wahlergebnis der Partei nennen müssen, entschied es. Diese habe bei der Landtagswahl einen "Achtungserfolg" erzielt, der ausgewiesen werden müsse.

Der RBB wiederum berief sich auf seine Programmautonomie und wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses änderte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nun. Auch bei der Berichterstattung nach einer Wahl müsse die Chancengleichheit der Parteien beachtet werden, erklärte es. Gleichzeitig habe ein Sender einen redaktionellen Spielraum. Es müsse also ein Gesamtkonzept geben, das beide Rechte berücksichtigt.

Das Konzept des RBB sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht. Er habe sich daran orientiert, wie wahrscheinlich ein Einzug der jeweiligen Partei in den Landtag war und wie wichtig sie in der Bundespolitik ist. Außerdem habe der RBB in seinem Internetangebot vertiefende Informationen zur Verfügung gestellt.

Damit sei den Erwartungen der Zuschauerinnen und Zuschauer und dem Programmauftrag Rechnung getragen. Dass kleine Parteien so weniger sichtbar waren, sei mit dem Grundsatz der Chancengleichheit vereinbar. Für Achtungserfolge von kleineren Parteien müsse ein Sender keine Ausnahme machen.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Selenskyjs: Russland greift nach Trumps Ankündigung zu Energie-Waffenruhe Energieanlagen an

Russland hat nach Angaben des ukrainischen Präsident Wolodymyr Selenskyj nach der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump zu einer "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau Energieanlagen in der Ukraine angegriffen. "Die Russen haben ein Kraftwerk in Kiew mit einer Schahed-Drohne angegriffen", schrieb Selenskyj am Sonntagabend in Online-Netzwerken. Später habe es noch weitere Angriffe auf Energieanlagen in der Region Charkiw im Nordosten der Ukraine gegeben.

Frankreich: EU-Abgeordneter Glucksmann Präsidentschaftskandidat des sozialdemokratischen Lagers

Der EU-Abgeordnete Raphaël Glucksmann ist zum Präsidentschaftskandidaten des sozialdemokratischen Lagers in Frankreich gekürt worden. Bei der gemeinsamen Vorwahl seiner Partei Place Publique und der Sozialistischen Partei (PS) erhielt Glucksmann am Sonntag gut 66 Prozent der Stimmen, wie die Organisatoren mitteilten. Weit abgeschlagen folgte auf dem zweiten Platz der PS-Vorsitzende Olivier Faure mit knapp 14,5 Prozent der Stimmen.

Saudi-Arabien: Mehrere Verletzte bei neuem Angriff auf Flughafen von Riad

Bei einem neuen Angriff auf den internationalen Flughafen der saudiarabischen Hauptstadt Riad hat es am Sonntag wieder Verletzte gegeben. Die saudiarabische Luftfahrtbehörde teilte mit, der neue Angriff am Sonntagnachmittag habe mehrere Verletzte zur Folge gehabt. "Die Beurteilung der Schäden und die Überprüfung der Sicherheit der Anlagen dauern noch an", fügte die Behörde hinzu.

Trump verkündet "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau - Selenskyj überrascht

Nach seinem Diesel-Deal mit Russland und einem heftigen Schlagabtausch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj hat US-Präsident Donald Trump am Sonntag eine angebliche "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau verkündet. Beide Länder hätten zugestimmt, ab sofort ihre Angriffe auf die Energie-Infrastruktur des jeweils anderen Staates einzustellen, erklärte Trump. Selenskyj reagierte überrascht auf die Ankündigung. Kiew sei aber bereit, eine solche Waffenruhe zu befolgen, wenn auch Moskau sich daran halte. Vom Kreml gab es zunächst keine Stellungnahme.

Textgröße ändern: