Deutsche Tageszeitung - Bundesbank empfiehlt Reform der Schuldenbremse - vor allem für Investitionen

Bundesbank empfiehlt Reform der Schuldenbremse - vor allem für Investitionen


Bundesbank empfiehlt Reform der Schuldenbremse - vor allem für Investitionen
Bundesbank empfiehlt Reform der Schuldenbremse - vor allem für Investitionen / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesbank empfiehlt eine Reform der Schuldenbremse, um vor allem mehr Spielraum für Investitionen zu schaffen. Dem am Dienstag veröffentlichten Vorschlag zufolge soll der Kreditspielraum des Bundes von derzeit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf bis zu 1,4 Prozent steigen. Voraussetzung ist demnach allerdings, dass die Schuldenquote Deutschlands 60 Prozent des BIP nicht übersteigt.

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Konkret vorgesehen ist dem Vorschlag zufolge ein Sockel von 0,5 Prozent des BIP, bis zu dem eine Kreditaufnahme ohne weitere Verwendungsvorgaben möglich wäre. Hinzu käme ein Spielraum von weiteren 0,9 Prozent des BIP ausschließlich für Sachinvestitionen. Dabei wären Investitionen in das Militär eingeschlossen. Liegt die Schuldenquote oberhalb von 60 Prozent, würde der 0,5-Prozent-Sockel entfallen. Der Spielraum von 0,9 Prozent für Investitionen würde jedoch bestehen bleiben.

"Unser Reformvorschlag zur Schuldenbremse bewahrt die soliden Staatsfinanzen und erleichtert gleichzeitig dringend nötige Investitionen", erklärte dazu Bundesbankpräsident Joachim Nagel. "Eine stabilitätsorientierte Reform der Schuldenbremse schafft zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für wichtige Investitionen, etwa in Infrastruktur und Verteidigung", betonte er weiter. Zugleich würde dies nach dem Bundesbank-Vorschlag langfristig tragfähige Staatsfinanzen im Einklang mit europäischen Vorgaben sichern.

Durch die Berücksichtigung der 60-Prozent-Quote werde "einerseits eine Schuldenquote von unter 60 Prozent belohnt und zugleich Planungssicherheit für Investitionen geschaffen", erklärte der Bundesbankpräsident weiter. Ähnliche Kreditspielräume und ein Investitionsschutz ließen sich laut Bundesbank grundsätzlich auch mit einem Sondervermögen umsetzen, das befristet oder dem Volumen nach begrenzt werden könnte. "Wir bevorzugen eine grundlegende Reform der Schuldenbremse, die bessere Planbarkeit bietet", betonte aber Nagel.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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