Deutsche Tageszeitung - Hessisches Verfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit

Hessisches Verfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit


Hessisches Verfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit
Hessisches Verfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit / Foto: © AFP/Archiv

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die nach der Landesverfassung weitreichende Versammlungsfreiheit verteidigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil darf die Versammlungsfreiheit nur zum Schutz "von Grundrechten Dritter oder anderen Rechtsgütern mit Verfassungsrang" beschränkt werden. So ausgelegt, seien die Vorschriften des 2023 in Kraft getretenen hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes weitgehend mit der Landesverfassung vereinbar. (Az. P.St. 2920 und P.St. 2931)

Textgröße ändern:

Während die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit teils durch Gesetz beschränkt werden kann, garantiert die hessische Landesverfassung die Versammlungsfreiheit nahezu unbegrenzt. Lediglich eine Anmeldepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel ist danach zulässig.

Das 2023 in Kraft getretene hessische Versammlungsfreiheitsgesetz sieht allerdings verschiedene Möglichkeiten vor, Versammlungen zu beschränken. Dagegen wandten sich die Landtagsfraktionen von AfD und Linkspartei. Beide rügten die Möglichkeit von Beschränkungen mit Blick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zudem die Möglichkeit, Versammlungen in geschlossenen Räumen aufzulösen, wenn die Gefahr von Straftaten besteht. Die Linke rügte auch weitere Vorschriften des Versammlungsfreiheitsgesetzes, etwa ein Verbot von Vermummungen und Schutzausrüstungen, sowie des hessischen Bannmeilengesetzes.

Der Staatsgerichtshof vertrat nun mehrheitlich die Auffassung, dass sich all diese Vorschriften so verstehen lassen, dass sie nur Beschränkungen zum Schutz "von Grundrechten Dritter oder anderen Rechtsgütern mit Verfassungsrang" erlauben. So und nur so ausgelegt seien sie mit der hessischen Landesverfassung vereinbar. Dabei müssten die Behörden die jeweiligen Grundrechte "in einen verhältnismäßigen Ausgleich" bringen.

Aus formalen Gründen beanstandete der Staatsgerichtshof allerdings Gesetzesklauseln zur Einziehung von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen. Hier schreibe die Landesverfassung einen Hinweis vor, dass diese Vorschriften das ebenfalls in der Landesverfassung verankerte Eigentumsrecht beschränken. Dies sei fehlerhaft unterblieben. Der Landtag hat aber bis Ende 2025 Zeit, dies nachzubessern. Bis dahin bleiben die Vorschriften in Kraft.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) kündigte insoweit eine zeitnahe Nachbesserung an. Insgesamt begrüßte er, dass die Entscheidung nun Rechtssicherheit bringe. "Die Versammlungsfreiheit ist in unserem freiheitlichen Land von überragender Bedeutung", erklärte Poseck in Wiesbaden.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

US-Regierung nennt Negativschlagzeilen über "USS Lincoln" Stimmungsmache

Der in die Negativschlagzeilen geratene US-Flugzeugträger "USS Abraham Lincoln" kommt nach rund elf Monaten zurück nach Kalifornien. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth nutzte einen Besuch auf dem Kriegsschiff am Mittwoch, um gegen Medien auszuteilen. Einige Journalisten hätten versucht, die "Lincoln" zu einem Symbol für "Pannen", "schlechte Stimmung" oder sogar "einen gescheiterten Einsatz" zu machen, kritisierte er.

Proteste in Izmir nach Wechsel des Bürgermeisters zur Regierungspartei AKP

Nach dem Parteiwechsel des Bürgermeisters von Izmir zur islamisch-konservativen AKP haben in der westtürkischen Metropole mehr als tausend Menschen gegen diesen Schritt protestiert. Wie Reporter der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch berichteten, sperrte die Polizei die zentralen Plätze der Stadt im Vorfeld der Proteste ab. Am Abend versammelte sich eine Menschenmenge rund um den abgesperrten Cumhuriyet Platz, die türkische Flaggen schwenkte und an den Bürgermeister Cemil Tugay gerichtet skandierte: "Tugay, der Verräter" und "Tugay, tritt zurück".

Von Zwangsräumung betroffene Spanierin Maricarmen gestorben

Die Zwangsräumung ihrer Wohnung in der spanischen Hauptstadt Madrid hatte landesweite Massenproteste und schließlich Neuwahlen ausgelöst: Nun ist die 87-jährige Maricarmen Abascal gestorben. "Wir bedauern mitteilen zu müssen, dass Maricarmen heute gestorben ist", teilte der Mieterverband am Mittwoch mit. Nach der Zwangsräumung war Maricarmen wegen Erschöpfung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die größten Gewerkschaften Spaniens riefen derweil zu einem Generalstreik am 11. November auf, um vor den vorgezogenen Parlamentswahlen die Aufmerksamkeit auf der Wohnungskrise zu halten.

Mieterverband: Zwangsgeräumte Spanierin Maricarmen gestorben

Die Zwangsräumung ihrer Wohnung in Madrid hat Massenproteste ausgelöst - nun ist die 87-jährige Maricarmen Abascal gestorben. "Wir bedauern mitteilen zu müssen, dass Maricarmen heute gestorben ist", teilte der Mieterverband am Mittwoch mit. Der Fall der 87-Jährigen hatte eine heftige politische Kontroverse, landesweite Proteste und schließlich Neuwahlen ausgelöst.

Textgröße ändern: