Deutsche Tageszeitung - Bundestag beginnt Sondersitzung zu Grundgesetz-Änderung für Schuldenpaket

Bundestag beginnt Sondersitzung zu Grundgesetz-Änderung für Schuldenpaket


Bundestag beginnt Sondersitzung zu Grundgesetz-Änderung für Schuldenpaket
Bundestag beginnt Sondersitzung zu Grundgesetz-Änderung für Schuldenpaket / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag ist am Dienstag nochmals in seiner alten Zusammensetzung zusammengekommen. Er soll über das hunderte Milliarden Euro schwere Schuldenpaket für Verteidigung und Infrastruktur abzustimmen, das Union und SPD mit den Grünen vereinbart haben. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) eröffnete am Vormittag die Sitzung. Zunächst wird in einer Geschäftsordnungsdebatte über Anträge der AfD und FDP entschieden, die auf eine Verhinderung der Abstimmung über das Schuldenpaket zielen.

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Die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner Union und SPD wollen die Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und für die Länder lockern. Zudem planen sie ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur.

Nötig ist wegen erforderlicher Grundgesetzänderungen eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. In schwierigen Verhandlungen und nach einer Reihe von Zugeständnissen haben Union und SPD sich die Zustimmung der Grünen für das Vorhaben gesichert. Die drei Fraktionen verfügen zusammen über 520 Stimmen im Bundestag, dies sind 31 mehr als für die Zweidrittelmehrheit nötig.

Geplant ist eine dreistündige Debatte über das Vorhaben, das der künftigen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bislang nie dagewesener Höhe ermöglichen soll. Abgestimmt wird danach zunächst über einen Gesetzentwurf der FDP, die eine Lockerung der Schuldenbremse ablehnt und statt dessen das Sondervermögen Bundeswehr um 200 Milliarden Euro aufstocken will. Hier sind am Nachmittag zwei namentliche Abstimmungen geplant.

Erst danach folgt die Abstimmung über den von Union, SPD und Grünen vereinbarten Gesetzentwurf. In zweiter Lesung wird im Plenum per Handzeichen abgestimmt. Die Schlusslesung erfolgt dann erneut per namentlicher Abstimmung.

Bei einer Annahme müsste am Freitag dann auch noch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Hier scheint der Weg nun frei, nachdem die Freien Wähler in Bayern am Montag ihren Widerstand gegen das Vorhaben aufgegeben haben.

Am Montagabend hatte das Bundesverfassungsgericht auch weitere Eilanträge gegen die Sondersitzung des Bundestages abgelehnt. Gegen die kurzfristig anberaumte Sondersitzung des alten Bundestags hatten sich die AfD-Fraktion, einzelne Abgeordnete von AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar gewandt.

(M.Dorokhin--DTZ)

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