Deutsche Tageszeitung - Gericht: Polizeilicher Schmerzgriff gegen Berliner Klimaaktivist war rechtswidrig

Gericht: Polizeilicher Schmerzgriff gegen Berliner Klimaaktivist war rechtswidrig


Gericht: Polizeilicher Schmerzgriff gegen Berliner Klimaaktivist war rechtswidrig
Gericht: Polizeilicher Schmerzgriff gegen Berliner Klimaaktivist war rechtswidrig / Foto: © AFP/Archiv

Die Anwendung von sogenannten Nervendrucktechniken und Schmerzgriffen durch Polizisten gegenüber einem Aktivisten der Klimagruppe Letzte Generation ist einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge rechtswidrig gewesen. Das entschied die Kammer nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

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Geklagt hatte ein 21-jähriger Aktivist, der sich im April 2023 an einer Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni beteiligt hatte. Nach der Auflösung der Versammlung forderte ein Beamter den Mann laut Gericht auf, sich von der Fahrbahn zu entfernen. Andernfalls werde er unmittelbaren Zwang anwenden, der mit Schmerzen verbunden sei. Als der Kläger der Aufforderung nicht nachkam, wendeten Polizisten sogenannte Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken an, woraufhin der Aktivist lautstark vor Schmerzen schrie.

Aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts war diese Maßnahme unverhältnismäßig und nicht erforderlich. Die Polizisten hätten den Kläger von der Fahrbahn tragen können, dafür hätten ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung gestanden. Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Aktivist sich - über verbalen und passiven Widerstand hinaus - aktiv gegen das Wegtragen wehren würde, etwa durch Tritte oder Schläge.

Aus Sicht des Vereins Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft, der den Kläger unterstützte, wurde mit dem Urteil ein Präzedenzfall geschaffen. Die Entscheidung sei die erste in Deutschland, die bestätige, dass der polizeiliche Einsatz von Schmerzgriffen bei friedlichen Sitzblockaden nicht das mildeste Mittel und damit rechtswidrig sei, teilte der Verein mit. Das Urteil müsse Konsequenzen für den Schutz von Protestierenden sowie die Wahrung der Versammlungsfreiheit und den Schutz demokratischer Grundrechte haben.

(O.Zhukova--DTZ)

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