Deutsche Tageszeitung - FDP-Verfassungsklage zu Finanzpaket in Bundesrat in NRW und Bremen abgewiesen

FDP-Verfassungsklage zu Finanzpaket in Bundesrat in NRW und Bremen abgewiesen


FDP-Verfassungsklage zu Finanzpaket in Bundesrat in NRW und Bremen abgewiesen
FDP-Verfassungsklage zu Finanzpaket in Bundesrat in NRW und Bremen abgewiesen / Foto: © AFP/Archiv

Die FDP-Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen und Bremen sind mit Eilklagen gegen die Zustimmung ihrer Landesregierungen zu dem von Union und SPD vereinbarten Finanzpaket im Bundesrat gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in Münster und der Staatsgerichtshof Bremen wiesen die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung am Donnerstag ab, wie die Gerichte mitteilten. Die FDP in Nordrhein-Westfalen war bei dem Vorgehen federführend, beteiligt waren außer Bremen auch noch Hessen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.

Textgröße ändern:

Nach der Zustimmung des Bundestags soll der Bundesrat am Freitag über das Finanzpaket abstimmen, das unter anderem eine Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz vorsieht. Diese gilt auch für die Länder. Die FDP-Fraktionen in den fünf genannten Bundesländern klagten vor den Landesverfassungsgerichten, um eine Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen zum Finanzpaket zu verhindern.

Die FDP-Fraktion in Nordrhein-Westfalen begründete dies laut Gericht damit, dass die im Finanzpaket enthaltenen Änderungen der Schuldenbremse einer Änderung der Landesverfassung gleichkomme und der Landtag zu beteiligen sei. Diese Argumentation wies der Verfassungsgerichtshof in Münster zurück. Die FDP habe nicht aufgezeigt, dass der Landtag in einem sie betreffenden Recht verletzt sein könnte, hieß es in der Entscheidung.

Die Fraktion sei in dem in der Hauptsache geführten sogenannten Organstreitverfahren gar nicht antragsbefugt, erklärte das Gericht zur Begründung. Die nordrhein-westfälische Landesverfassung enthalte keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die im Rahmen des Finanzpakets vorgesehene Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz "unmittelbar geändert werden könnten".

Der Staatsgerichtshof Bremen wies die Eilklage ebenfalls als unzulässig ab. Die Fraktion wirke als Teil des Landesparlaments "nicht an der Gesetzgebung des Bundes" mit. Die Mitwirkung ergebe sich durch den Bundesrat und die Bremer Bürgerschaft habe auch kein Weisungsrecht zum Abstimmungsverhalten in der Länderkammer. In ihren Rechten bei der Änderung der Landesverfassung sei die Bürgerschaft ebenfalls nicht verletzt.

Nordrhein-Westfalens FDP-Landeschef Henning Höne erklärte, der Einsatz habe sich trotz der Ablehnung gelohnt. "Unser Antrag war keineswegs chancenlos." Ein späterer Erfolg im Hauptsacheverfahren sei möglich - es komme nun auf den Inhalt des Ausführungsgesetzes des Bundes an. Sobald dieses vorliege, werde die FDP entscheiden, "ob wir das Verfahren fortführen".

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Verfassungsschutz sieht "besorgniserregende Entwicklung" bei Rechtsextremismus

Der Verfassungsschutz hat die Gefahren des Rechtsextremismus für die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Landes betont. Es sei das "absolut falsche Zeichen, das Thema Rechtsextremismus und extremistische Strömungen aus dem Blick zu verlieren, weil wir auch hier eine extrem besorgniserregende Entwicklung beobachten", sagte Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen am Montag in Berlin. Zuvor hatten die Dienste auf erhebliche Gefahren durch hybride Gefahren aus dem Ausland hingewiesen.

Schlagerlegende Mouskouri und weitere Persönlichkeiten mit Verdienstorden geehrt

Die aus Griechenland stammende Schlagerlegende Nana Mouskouri und weitere Menschen sind von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Insgesamt 21 Persönlichkeiten erhielten die Ehrung am Montag in Berlin anlässlich des Tags der deutschen Einheit.

Schülerproteste in Frankreich: Unterricht fällt in gut 400 Schulen aus

Aus Sorge vor neuen Ausschreitungen ist in gut 400 Schulen in Frankreich am Montag erneut der Unterricht ausgefallen. Auch 30 bis 40 Hochschulen beteiligten sich nach Regierungsangaben an der Protestbewegung, die in der vergangenen Woche ein bislang unbekanntes Niveau an Gewalt erreicht hat. Die Menschenrechtsliga prangerte am Montag mit Blick auf den Einsatz der Sicherheitskräfte eine "weitgehende Abkehr vom Rechtsstaat" an.

Bolsonaro-Sohn gewinnt erste Wahlrunde in Brasilien - – Stichwahl gegen Lula

Der rechtsgerichtete Senator Flávio Bolsonaro hat überraschend die erste Runde der Präsidentschaftswahl in Brasilien gegen den linksgerichteten Amtsinhaber Luiz Inácio Lula da Silva gewonnen. Beide treten nun in drei Wochen in einer Stichwahl gegeneinander an. Der Sohn des rechtsextremen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro holte am Sonntag 47 Prozent der Stimmen, Lula kam auf 45 Prozent. Auch weitere Mitglieder der Bolsonaro-Familie sicherten sich bei den Wahlen wichtige Posten.

Textgröße ändern: