Deutsche Tageszeitung - Streit um irrtümlich abgeschobenen Salvadorianer landet bei oberstem US-Gericht

Streit um irrtümlich abgeschobenen Salvadorianer landet bei oberstem US-Gericht


Streit um irrtümlich abgeschobenen Salvadorianer landet bei oberstem US-Gericht
Streit um irrtümlich abgeschobenen Salvadorianer landet bei oberstem US-Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat sich im Rechtsstreit um einen irrtümlich nach El Salvador abgeschobenen Mann an das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten gewandt. Mit dem am Montag beim Supreme Court eingereichten Antrag versuchte die Regierung, die Rückführung des 29-jährigen Kilmar Armando Ábrego García in die USA zu verhindern.

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Eine US-Bundesrichterin hatte am Freitag angeordnet, dass der Mann bis Montag 23.59 Uhr US-Ostküstenzeit zurück ins Land zu bringen sei. Die Anweisung wurde dann von einem Bundesberufungsgericht bestätigt.

In ihrem anschließenden Antrag beim Obersten Gericht kritisierte die Regierung die Anordnung jedoch als "beispiellos und unhaltbar". Die Richterin verlange, dass ein "Mitglied einer ausländischen terroristischen Organisation" ins Land gelassen werde.

In ihrer Eingabe beim Supreme Court räumte die Regierung zwar erneut ein, dass Ábrego García versehentlich abgeschoben worden sei. Sie beharrte jedoch auf ihrer Darstellung, dass der Mann der kriminellen salvadorianischen Bande MS-13 angehöre und seine Abschiebung deshalb zulässig sei.

Die Bundesrichterin hatte jedoch befunden, dass es für eine Zugehörigkeit des 29-Jährigen zur MS-13 keine Belege gebe. Ábrego García ist mit einer US-Bürgerin verheiratet und lebte im Ostküstenstaat Maryland. Er war bereits 2019 beschuldigt worden, der MS-13 anzugehören, wurde jedoch nie verurteilt. Ein US-Richter lehnte damals seine Abschiebung mit der Begründung ab, dass Ábrego García in seinem Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben drohe.

Der Mann gehörte zu einer Gruppe von mehr als 200 Migranten, die am 15. März in drei Flügen nach El Salvador abgeschoben worden und in dem zentralamerikanischen Land in ein Hochsicherheitsgefängnis für Schwerverbrecher eingeliefert worden waren. Dies geschah auf Grundlage eines aus dem Jahr 1798 stammenden Gesetzes gegen "ausländische Feinde". Ein Bundesrichter hatte allerdings am selben Tag die Anwendung dieses Gesetzes für die Abschiebeflüge untersagt.

Im Fall von Ábrego García räumte die Trump-Regierung dann später ein, dass dieser aufgrund eines "Verwaltungsfehlers" abgeschoben worden sei.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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