Deutsche Tageszeitung - Irrtümlich abgeschobener Salvadorianer: Rückschlag für Trump vor Oberstem Gericht

Irrtümlich abgeschobener Salvadorianer: Rückschlag für Trump vor Oberstem Gericht


Irrtümlich abgeschobener Salvadorianer: Rückschlag für Trump vor Oberstem Gericht
Irrtümlich abgeschobener Salvadorianer: Rückschlag für Trump vor Oberstem Gericht / Foto: © AFP/Archiv

In den Rechtsstreitigkeiten um Abschiebungen angeblicher Bandenmitglieder nach El Salvador hat die Regierung von US-Präsident Donald Trump einen Rückschlag erlitten. Das Oberste Gericht der USA wies die Regierung am Donnerstag an, sich für die Freilassung eines irrtümlich in das zentralamerikanische Land abgeschobenen Mannes aus einem dortigen Gefängnis und für dessen Rückkehr in die USA einzusetzen.

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In der einstimmig gefällten Entscheidung des Supreme Court hieß es, die Regierung müsse die Freilassung von Kilmar Ábrego Garcías "aus der Haft in El Salvador erleichtern und sicherstellen, dass sein Fall so behandelt wird, als wäre er nicht unsachgemäß nach El Salvador geschickt worden". Das Oberste Gericht bestätigte damit in Teilen die Entscheidung einer Bundesrichterin, welche die Regierung angewiesen hatte, die Rückkehr des Mannes "zu erleichtern und herbeizuführen".

Der Salvadorianer gehörte zu einer Gruppe von mehr als 200 Menschen, die am 15. März nach El Salvador ausgeflogen worden und dort in einem Hochsicherheitsgefängnis für Schwerverbrecher inhaftiert worden war. Später räumte die US-Regierung ein, dass der 29-Jährige aufgrund eines "Verwaltungsfehlers" abgeschoben worden sei.

Ábrego García genoss seit 2019 Schutzstatus in den USA, nachdem ein Richter zu dem Schluss gekommen war, dass er bei Rückkehr in sein Heimatland Gefahren ausgesetzt sein könnte. Er ist mit einer US-Bürgerin verheiratet und lebte im östlichen Bundesstaat Maryland.

Trotz des eingestandenen "Verwaltungsfehlers" beharrt die Regierung aber darauf, dass die Abschiebung Ábrego Garcías legal sei. Sie begründet dies damit, dass der 29-Jährige der salvadorianischen Verbrecherbande M-13 angehöre - was Ábrego García bestreitet. Auch die Bundesrichterin Paula Xinis hatte in ihrem Beschluss zur Rückholung des Mannes erklärt, es gebe keine Belege für dessen Zugehörigkeit zur MS-13.

Die meisten der am 15. März nach El Salvador abgeschobenen Migranten sollen laut der US-Regierung Mitglieder der venezolanischen Bande Tren de Aragua sein. Sowohl Tren de Aragua als auch MS-13 waren im Februar von der Trump-Regierung auf die Liste ausländischer "Terrororganisationen" gesetzt worden.

Richterin Xinis hatte für die Rückbringung Ábrego Garcías eine Frist bis vergangenen Montag 23.59 Uhr US-Ostküstenzeit gesetzt, ihr Beschluss wurde später von einem Bundesberufungsgericht bestätigt. Die Regierung focht diese Entscheidung in Eilanträgen bis zum Supreme Court an, das dann am Montag die Frist ausgesetzt hatte, um Zeit für die Prüfung des Falls zu gewinnen.

In seinem nun ergangenen Beschluss setzte das Oberste Gericht keine neue Frist für die Rückkehr des Salvadorianers. Inhaltlich bestätigten die Verfassungsrichter die Entscheidungen der unteren Instanzen auch nur in Teilen. So verfügte sie zwar ebenfalls, dass die Regierung die Freilassung und Rückführung Ábrego Garcías "erleichtern" müsse - das zusätzliche Verb "herbeiführen" aus dem Beschluss der Richterin ließen sie jedoch weg.

Der Supreme Court befand, dass die Richterin mit der Anweisung zum "Herbeiführen" der Rückführung möglicherweise ihre Vollmachten überschritten habe, und wiesen sie an, ihren Beschluss zu präzisieren. Dabei hoben die Verfassungsrichter hervor, dass die Außenpolitik Sache der Regierung sei und die Richterin dies zu respektieren habe.

In ihrem Eilantrag hatte die Regierung unter anderem argumentiert, dass eine Freilassung Ábrego Garcías nicht mehr in ihrem Entscheidungsbereich liege, da der Mann nun der salvadorianischen Justiz unterstehe.

Im neunköpfigen Richterkollegium am Supreme Court hat das konservative Lager mit sechs Posten eine klare Mehrheit. Die jetzige Entscheidung im Fall Ábrego García wurde von den drei linksliberalen Verfassungsrichterinnen zwar mitgetragen - sie hoben jedoch in einer Erklärung hervor, dass sie es besser gefunden hätten, wenn der Supreme Court den Fall gar nicht erst zur Entscheidung angenommen und somit den Regierungsantrag ohne Befassung komplett abgewiesen hätte.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) beschrieb das Vorgehen der USA und El Salvadors gegen die mehr als 200 abgeschobenen Menschen als "Verschwindenlassen". Dies stelle "eine schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts dar", erklärte HRW-Regionalleiterin Juanita Goebertus.

Für die Abschiebung der mehr als 200 Menschen nach El Salvador hatte die US-Regierung ein Kriegsgesetz aus dem Jahr 1798 angewendet. Eine Klage gegen die höchst umstrittene Anwendung dieses Gesetzes hatte der Supreme Court vor einer Woche abgewiesen - wobei das Gericht jedoch formal falsche juristische Prozeduren beanstandete und sich nicht inhaltlich äußerte. Der Rechtsstreit um die Anwendung des jahrhundertealten Gesetzes geht somit weiter.

(M.Dylatov--DTZ)

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