Deutsche Tageszeitung - Verfassungsschutz stuft AfD auch in Brandenburg als gesichert rechtsextrem ein

Verfassungsschutz stuft AfD auch in Brandenburg als gesichert rechtsextrem ein


Verfassungsschutz stuft AfD auch in Brandenburg als gesichert rechtsextrem ein
Verfassungsschutz stuft AfD auch in Brandenburg als gesichert rechtsextrem ein / Foto: © AFP/Archiv

Auch der Verfassungsschutz in Brandenburg hat die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das teilte Innenministerin Katrin Lange (SPD) nach Angaben eines Sprechers ihres Ministeriums am Mittwoch in einem Ausschuss des Landtags in Potsdam mit. Die Einstufung sei am 14. April erfolgt, die Ministerin sei aber erst am 5. Mai informiert worden. Dies war demnach der Grund für die am Dienstag bekanntgegebene Entlassung von Verfassungsschutzchef Jörg Müller.

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Mit der Entscheidung des Brandenburger Verfassungsschutzes wird die AfD nun in vier Bundesländern und auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Entscheidung mit Blick auf die Bundespartei gab der Bundesverfassungsschutz erst am Freitag nach einer mehrjährigen Prüfung bekannt und entfachte damit eine neue Debatte über ein AfD-Verbot.

Zudem ist die AfD bereits in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von den Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft worden. Die Partei weist dies zurück und ging dagegen in der Vergangenheit vergeblich vor Gerichten vor. Auch im Fall der Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz reichte sie bereits eine Klage ein.

Bereits am Dienstag teilte das Innenministerium in Potsdam mit, dass der Leiter des Landesverfassungsschutzes, Müller, von Innenministerin Lange von seinen Aufgaben entbunden worden sei. Als Grund wurde zunächst ohne nähere Angaben genannt, dass das Vertrauensverhältnis gestört sei.

Nach Angaben des Ministeriumssprechers vom Mittwoch war die verzögerte Information der Ministerin über die Hochstufung der AfD vom Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremen Bestrebung der Grund dafür. Ausschlaggebend sei "die Art der Kommunikation" gewesen, sagte er. Es gehe nicht um die "inhaltliche Entscheidung" der Behörde. Die Einstufung bleibe bestehen.

(B.Izyumov--DTZ)

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