Deutsche Tageszeitung - Sohn von Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy erwägt Bürgermeister-Kandidatur

Sohn von Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy erwägt Bürgermeister-Kandidatur


Sohn von Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy erwägt Bürgermeister-Kandidatur
Sohn von Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy erwägt Bürgermeister-Kandidatur / Foto: © AFP/Archiv

Louis Sarkozy, der jüngste Sohn des ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy erwägt eine Kandidatur als Bürgermeister in der südfranzösischen Stadt Menton. "Die Entscheidung ist noch nicht getroffen", sagte der 28-Jährige am Donnerstag in Menton. "Ich bin ohnehin schon in der politischen Welt", fügte er mit Blick auf seine regelmäßigen Beiträge in der Rechtsaußen-Zeitschrift "Valeurs Actuelles" hinzu.

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Sarkozy junior signierte in Menton sein Buch über die Geschichte Napoleons. Er hatte kürzlich gemeinsam mit seiner Frau in der Grenzstadt zu Italien eine Wohnung gekauft. Die Zeitung "Le Figaro" spekulierte umgehend über eine mögliche Kandidatur des Präsidentensprößlings, der bei seiner Mutter Cécilia Attias in den USA aufwuchs.

Er besuchte dort eine Militärakademie und gilt als Anhänger von US-Präsident Donald Trump. Louis Sarkozy steht dem derzeitigen konservativen Bürgermeister von Menton, Yves Juhel, nahe. Der 84-Jährige ist wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder im Visier der Justiz.

Louis Sarkozy würde voraussichtlich für die konservativen Republikaner, die Partei seines Vaters antreten. Er bekennt sich aber auch zu seiner Nähe zur rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN). "Zwischen RN und (der linkspopulistischen Partei) LFI würde ich mich wie jeder Franzose mit gesundem Menschenverstand für den RN entscheiden", sagte er. Allerdings halte er deren Wahlversprechen für "übertrieben".

In Frankreich stehen im kommenden Jahr Kommunalwahlen und 2027 Präsidentschaftswahlen an.

Die Buchvorstellung von Sarkozy junior fiel zufällig auf den Tag, an dem seinem Vater eine elektronische Fußfessel abgenommen wurde. Nicolas Sarkozy war wegen Korruption zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, konnte aus Altersgründen aber eine Hafterleichterung beantragen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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