Deutsche Tageszeitung - Gericht: Polizeibeamter durfte wegen rechtsextremer Chats entlassen werden

Gericht: Polizeibeamter durfte wegen rechtsextremer Chats entlassen werden


Gericht: Polizeibeamter durfte wegen rechtsextremer Chats entlassen werden
Gericht: Polizeibeamter durfte wegen rechtsextremer Chats entlassen werden / Foto: © AFP/Archiv

Ein Polizeibeamter auf Probe hat wegen rechtsextremistischer und menschenverachtender Inhalte in Whatsapp-Chatgruppen aus dem Dienst entlassen werden dürfen. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch und bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Die Entlassung wegen fehlender charakterlicher Eignung war demnach rechtmäßig.

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Der 25-jährige Polizeibeamte auf Probe war laut Gerichtsangaben in Bottrop tätig. Sein Mobiltelefon wurde wegen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen anderen Polizeibeamten beschlagnahmt. Bei der Auswertung stellte sich heraus, dass der 25-Jährige Mitglied mehrerer Chatgruppen war, in denen zahlreiche rechtsextremistische, rassistische oder sonst intolerable Inhalte geteilt wurden. Er wurde daraufhin entlassen.

Konkret soll er selbst drei Bilder und eine Videodatei mit rassistischen beziehungsweise tierpornografischen Inhalten in die Chats eingestellt haben. Außerdem habe er solche Inhalte anderer Mitglieder "passiv hingenommen und sich nicht gegen sie gestellt", hieß es weiter. Zusätzlich bestehe der Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte.

Das Gericht stellte fest, dass der Beamte mit seiner Beschwerde die Zweifel an seiner Eignung nicht entkräften konnte. Auf die charakterliche Eignung lassen demnach auch nicht möglicherweise gute fachliche Leistungen schließen.

Die eingestellten Inhalte könnten auch nicht bloß als "geschmacklose Witze" abgetan werden. Sie verharmlosten zum Teil das NS-Regime und verletzten die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Selbst wenn der Beamte keine rechtsextreme Gesinnung hege, zeige sein Verhalten einen Mangel "emotionaler Festigkeit und Selbstkontrolle", erklärte das Gericht weiter. Der Beschluss ist unanfechtbar.

(B.Izyumov--DTZ)

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