Deutsche Tageszeitung - Nach Verfassungsschutzgutachten: Innenminister verständigen sich auf Umgang mit AfD

Nach Verfassungsschutzgutachten: Innenminister verständigen sich auf Umgang mit AfD


Nach Verfassungsschutzgutachten: Innenminister verständigen sich auf Umgang mit AfD
Nach Verfassungsschutzgutachten: Innenminister verständigen sich auf Umgang mit AfD / Foto: © AFP/Archiv

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf ihrer Konferenz in Bremerhaven über den weiteren Umgang mit der AfD verständigt. Sollte die - derzeit eingefrorene - Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt werden, soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag ankündigte. Diese soll sich unter anderem mit den Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst befassen.

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"Wer in den öffentlichen Dienst eintritt, muss die Gewähr bieten, jederzeit für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten", führte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) aus. Bei wem es begründete Zweifel gebe, der könne nicht in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Die Frage stelle sich bei Angehörigen einer gesichert rechtsextremistischen Organisation oder Partei. "Das bedeutet, dass kein AfD-Mitglied sich sicher sein kann, ob es in Zukunft noch in den öffentlichen Dienst eintreten kann", sagte Grote.

Die mögliche Arbeitsgruppe soll sich außerdem mit dem Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern und mit Sicherheitsüberprüfungen befassen. Für den Fall, dass die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem gerichtlich bestätigt wird, wolle die IMK zu diesen Themen eine gemeinsame Bewertung entwickeln, erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). "Hierbei wird aus meiner Sicht ein strenger Maßstab angelegt - keine Waffen bei Extremisten, keine Extremisten bei der Polizei und überhaupt im öffentlichen Dienst."

Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Grundlage dafür war ein Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre angefertigt hatte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als sogenannten Verdachtsfall führt. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.

(M.Dorokhin--DTZ)

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