Deutsche Tageszeitung - Anklage in Zusammenhang mit mutmaßlichem Anschlagsplan auf Taylor-Swift-Konzert

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Anklage in Zusammenhang mit mutmaßlichem Anschlagsplan auf Taylor-Swift-Konzert


Anklage in Zusammenhang mit mutmaßlichem Anschlagsplan auf Taylor-Swift-Konzert
Anklage in Zusammenhang mit mutmaßlichem Anschlagsplan auf Taylor-Swift-Konzert / Foto: © AFP/Archiv

Knapp elf Monate nach der Vereitelung von Anschlagsplänen auf Konzerte des US-Popstars Taylor Swift in Wien hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe in dem Zusammenhang einen Jugendlichen angeklagt. Mohammad A. habe Kontakt zu dem 19-Jährigen gehabt, der den Anschlag geplant habe, erklärte die Behörde am Freitag. A. soll ihm bei den Anschlagsvorbereitungen geholfen haben. Er ist demnach Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).

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Drei Auftritte der Sängerin in Wien waren im August kurzfristig abgesagt worden, nachdem die mutmaßlichen Anschlagspläne aufgedeckt wurden. Ein 19-Jähriger aus Österreich gestand zunächst, einen Sprengstoffanschlag geplant zu haben, nahm das aber später wieder zurück. Er wurde festgenommen, gegen ihn wird in Österreich noch ermittelt.

Anfang September gab es eine Durchsuchung in Deutschland, im brandenburgischen Frankfurt an der Oder. Der nun angeklagte syrische Jugendliche ging dort zur Schule. Zu dem Zeitpunkt war er 15 Jahre alt. Er wurde vorübergehend in Gewahrsam genommen, kam aber dann wieder auf freien Fuß.

Nun folgte die Anklage der Bundesanwaltschaft. Sie stuft Mohammad A. als Jugendlichen mit Verantwortungsreife ein und damit als reif genug, das Unrecht seiner mutmaßlichen Tat einzusehen. Ihm werden die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.

Spätestens seit April 2024 sei A. IS-Anhänger gewesen, erklärte die Kalrsruher Behörde. Von Mitte Juli bis August 2024 habe er Kontakt zu dem Hauptverdächtigen aus Österreich gehabt. Er habe ihm bei den Anschlagsvorbereitungen geholfen, indem er eine Bombenbauanleitung aus dem Arabischen übersetzte.

Außerdem habe er über das Internet Kontakt zu einem IS-Mitglied im Ausland herstellt und dem 19-Jährigen eine Textvorlage für den sogenannten Treueschwur auf den IS übermittelt. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Kammergericht Berlin.

(V.Sørensen--DTZ)

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