Deutsche Tageszeitung - Emotionale Debatte in Bundestag über Familiennachzug - Dobrindt wirbt für Gesetz

Emotionale Debatte in Bundestag über Familiennachzug - Dobrindt wirbt für Gesetz


Emotionale Debatte in Bundestag über Familiennachzug - Dobrindt wirbt für Gesetz
Emotionale Debatte in Bundestag über Familiennachzug - Dobrindt wirbt für Gesetz / Foto: © AFP/Archiv

In einer zum Teil emotional geführten Debatte hat der Bundestag am Freitag über die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete ohne Asylstatus diskutiert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) rechtfertigte das Gesetz mit der Notwendigkeit einer Begrenzung des Zuzugs nach Deutschland: Die Vorlage achte die Belastungsgrenzen von Staat und Gesellschaft und wirke so auch der Polarisierung im Land entgegen. Die AfD kündigte ihre Zustimmung an. Linke und Grüne kritisierten die Vorlage als inhuman.

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Mit der Aussetzung des Familiennachzugs würden künftig 12.000 Menschen pro Jahr weniger nach Deutschland kommen als nach der bisher gültigen Regelung, sagte Dobrindt. Die Belastbarkeit des deutschen Sozialsystems, des Bildungswesens, des Betreuungssystems und des Wohnungsmarkts habe Grenzen, betonte er. "Deswegen muss auch der Zuzug nach Deutschland eine Grenze kennen, und die bilden wir politisch ab."

Das Gesetz ist das erste große migrationspolitische Vorhaben der neuen Bundesregierung, die sich eine Begrenzung der Migration auf die Fahnen geschrieben hat. "Wir setzen damit die migrationspolitische Überschrift für diese Legislaturperiode: Humanität und Ordnung", sagte Dobrindt.

Ziel sei es zudem, das "Geschäftsmodell krimineller Banden" zu zerschlagen. Dieses Modell laute: "Es muss einer es nur nach Deutschland schaffen, dann kann die ganze Familie nachziehen", sagte Dobrindt. "Auf dieser Logik basieren kriminelle Geschäftsmodelle von Verbrechern, Schleppern, Banden. Dagegen treten wir heute an."

Dobrindts Rede wurde von teils erregten Zwischenrufen der Opposition begleitet. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erteilte dem Linken-Abgeordneten Luigi Pantisano einen Ordnungsruf, weil dieser den Innenminister in Zwischenrufen der "Lüge" bezichtigt hatte.

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisierte das Gesetz in ihrer Plenarrede als "grausame Symbolpolitik auf dem Rücken der Schwächsten". Der Familiennachzug sei "heute einer der letzten legalen Möglichkeiten überhaupt, noch Schutz in Deutschland zu finden", sagte Bünger. "Wer diesen Weg versperrt, zwingt Familien auf Fluchtrouten, die tödlicher und gefährlicher denn je sind."

Der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich kritisierte das Gesetz als "Angriff auf das Herzstück jeder Gesellschaft, auf die Familie". Das Gesetz sei "unbarmherzig" und bedeute Leid für Kinder, die ihre Eltern nicht sehen können, für Ehepartner, die sich nur über Bildschirme begrüßen können, und für Menschen, die längst Teil dieser Gesellschaft hier sind, aber kein normales leben mit ihrer Familie führen können".

Rednerinnen und Redner der SPD räumten im Bundestag ein, dass ihnen die Zustimmung zu dem Gesetz schwer falle, dass sie ihm aber aus Koalitionsdisziplin zustimmen wollten. Die Aussetzung des Familiennachzugs sei "ein Thema, das sich die SPD so nicht ausgedacht hätte", sagte der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler. "Das darf man so sagen, ohne dass die Koalition zerbricht."

Auch Integrations-Staatsministerin Natalie Pawlik (SPD) sagte, die Zustimmung falle vielen in ihrer Fraktion schwer. "Integration gelingt besser, wenn Familien zusammen sind", sagte sie. Das Gesetz sei ein Kompromiss mit der Union, den die SPD aber mittragen werde.

Die AfD kritisierte die Vorlage als unzureichend, kündigte aber dennoch ihre Zustimmung an. Das Gesetz sei "ein kleiner, ein wichtiger Schritt", sagte der AfD-Abgeordnete Christian Wirth. Es handle sich dabei freilich nur um "symbolische Migrationspolitik im Kleinformat", die das "Grundproblem" nicht angehe - "die völlige Überforderung unseres Landes durch eine zum Teil selbstzerstörerische Asylpolitik".

Laut Koalitionsentwurf soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. In Härtefällen soll eine Familienzusammenführung aber weiterhin möglich sein. Der Gesetzentwurf sieht neben der Aussetzung des Familiennachzugs zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.

Betroffen von der Aussetzung sind Familienangehörige von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten. Dies sind Menschen, die in Deutschland weder im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch als Asylberechtigter anerkannt wurden, aber aus anderen Gründen bleiben dürfen. Dies ist der Fall, wenn ihnen im Heimatland Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung droht.

Betroffen sind häufig Bürgerkriegsflüchtlinge. Subsidiär Schutzberechtigte bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre, die verlängert werden kann.

(U.Beriyev--DTZ)

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