Deutsche Tageszeitung - Oberverwaltungsgericht: Umbenennung von Berliner Mohrenstraße rechtskräftig

Oberverwaltungsgericht: Umbenennung von Berliner Mohrenstraße rechtskräftig


Oberverwaltungsgericht: Umbenennung von Berliner Mohrenstraße rechtskräftig
Oberverwaltungsgericht: Umbenennung von Berliner Mohrenstraße rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Die Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte ist rechtskräftig. Der Schritt können "von Anwohnern nicht mit Erfolg angegriffen werden", erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch in der Bundeshauptstadt nach einem Beschluss vom Vortag. Der zuständige Senat lehnte demnach einen Antrag auf Zulassung der Berufung ab, weil "keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung" bestünden.

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Die bisherige Mohrenstraße kann damit künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Der um 1703 im heutigen Ghana in Westafrika geborene Amo wurde als Kind nach Deutschland verschleppt. Er war hierzulande der erste bekannte Philosoph und Rechtswissenschaftler afrikanischer Herkunft.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschloss die Umbenennung im August 2020 mehrheitlich. Begründet wurde dies damit, dass der Name "diskriminierend ist und dem Ansehen Berlin schadet". Im April 2021 setzte das Bezirksamt die Entscheidung um. Klagen von Anwohnern und anderen Menschen dagegen wies das Berliner Verwaltungsgericht ab.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte nun, Straßenumbenennungen seien Allgemeinverfügungen "allein im öffentlichen Interesse" und unterlägen "im Rahmen einer Anfechtungsklage durch einen Anwohner einer stark eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle".

Die gerichtliche Überprüfung habe sich "darauf zu konzentrieren, ob in einer das Willkürverbot beeinträchtigenden Art und Weise in Rechte des Klägers eingegriffen wurde". Das Verwaltungsgericht habe dies "zutreffend verneint". Der Beschluss ist unanfechtbar.

(A.Nikiforov--DTZ)

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