Deutsche Tageszeitung - Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht


Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht / Foto: © AFP/Archiv

Deutschland muss nichts gegen US-Drohnenangriffe im Jemen tun, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag in Karlsruhe eine Beschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Sie hatten erreichen wollen, dass Deutschland gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt. (Az. 2 BvR 508/21)

Textgröße ändern:

Das Urteil ging dennoch über die bisherige Rechtsprechung hinaus, wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König erläuterte. Denn es stellte fest, dass Deutschland eine gewisse Pflicht hat, den Schutz grundlegender Menschenrechte auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren. Das gilt für bestimmte zu prüfende Fälle - bei US-Drohneneinsätzen im Jemen aber nicht. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass die USA hier unvertretbare Kriterien zur Abgrenzung von militärischen Zielen und Zivilisten anwenden.

Ramstein ist ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär. Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Daten werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet, und von dort werden Signale über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Kiew: Neuer US-Vorschlag enthält Gebietsverzicht und Verkleinerung der Armee

Die Ukraine hat von den USA einen neuen Vorschlag zur Beendigung des russischen Angriffskrieges erhalten. Wie ein ranghoher ukrainischer Vertreter am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP sagte, sieht der Plan eine Abtretung der von Russland kontrollierten Gebiete, darunter die Krim, und eine deutliche Verkleinerung der ukrainischen Armee vor. US-Medien hatten zuvor über angebliche Geheimgespräche zwischen Moskau und Washington über einen Ukraine-Friedensplan berichtet.

Gericht in Italien genehmigt Auslieferung von Nord-Stream-Verdächtigem an Deutschland

Das italienische Kassationsgericht hat die Auslieferung des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee verfügt. Der tatverdächtige ukrainische Staatsbürger Serhii K. werde daher "innerhalb der nächsten Tage an Deutschland überstellt", nachdem er von Beamten der deutschen Polizei in Gewahrsam genommen worden sei, teilte dessen Anwalt Nicola Canestrini am Mittwochabend mit. Die Begründung des Kassationsgerichts sei noch nicht bekannt.

Ukraine: Erdogan fordert Rückkehr an Verhandlungstisch - 25 Tote bei russischem Angriff

Vor dem Hintergrund eines russischen Angriffs mit 25 Toten und mehr als 90 Verletzten in der Westukraine hat der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan auf eine Wiederbelebung der Verhandlungen zwischen Moskau und Kiew gepocht. Bei seinem Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj am Mittwoch in Ankara hätten beide "betont, dass der Istanbul-Prozess mit einem pragmatischen und ergebnisorientierten Ansatz fortgesetzt werden muss", sagte Erdogan. US-Vertreter waren bei dem Treffen nicht anwesend. Derweil wurde über angebliche Geheimgespräche zwischen Moskau und Washington über einen Ukraine-Friedensplan spekuliert.

Klingbeil dringt nach China-Besuch auf fairen Wettbewerb und Zugang zu Seltenen Erden

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat zum Abschluss seiner China-Reise die gute Zusammenarbeit mit dem Land im Bereich der Innovation gelobt und zugleich erneut einen fairen Wettbewerb sowie einen Zugang zu Seltenen Erden gefordert. Es sei wichtig gewesen, in Peking und Shanghai gewesen zu sein und "erlebt zu haben, dass die deutsche Regierung sehr willkommen ist" und dass die chinesische Seite den Dialog und den Austausch wolle und das "Miteinander mit Deutschland" unterstütze, sagte Klingbeil in Shanghai.

Textgröße ändern: