Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe: Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe via Ramstein vorgehen

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Karlsruhe: Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe via Ramstein vorgehen


Karlsruhe: Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe via Ramstein vorgehen

Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Es entschied allerdings, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Ausländer im Ausland schützen muss. (Az. 2 BvR 508/21)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Das Gericht hielt fest, "dass dem deutschen Staat ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend obliegt, den Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren", erklärte Gerichtsvizepräsidentin Doris König.

Für diesen Schutzauftrag legte das Gericht zwei Voraussetzungen fest. Erstens muss es einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt geben. Zweitens muss die ernsthafte Gefahr bestehen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird.

Eine solche Gefahr sah das Gericht im Fall der US-Drohneneinsätze im Jemen nicht. Es konnte nicht feststellen, dass die USA hier unvertretbare Kriterien anwenden, um legitime militärische Ziele von geschützten Zivilisten abzugrenzen.

Ramstein ist ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär. Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Daten werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet, und von dort werden Signale über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt.

Die beiden Männer aus dem Jemen erlebten im Jahr 2012 einen Drohnenangriff in ihrem Heimatort mit, der eigentlich Extremisten galt. Dabei wurden aber nach ihren Angaben auch zwei unbeteiligte Verwandte von ihnen getötet. Sie wollten erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und gegebenenfalls bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt.

Zuerst wandten sie sich an die Verwaltungsgerichte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied aber 2020 gegen sie. Es hielt den Bezug zum deutschen Staatsgebiet nicht für eng genug. Die Männer reichten daraufhin eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, wo sie nun ebenfalls keinen Erfolg hatten.

Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Es sei deutlich geworden, "dass der Bundesregierung in der Kooperation mit anderen Staaten großer Spielraum gewährt wird", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Nils Schmid (SPD). Er betonte: "Die universelle Geltung der Menschenrechte ist handlungsleitend für diese Bundesregierung."

Es sei ein Anliegen der beiden Beschwerdeführer gewesen, "stellvertretend für andere die Rechtsgrundsätze feststellen zu lassen", sagte ihr Anwalt Andreas Schüller. Das hätten sie erreicht und könnten stolz darauf sein, "aber ihre persönliche Situation ganz konkret wird es natürlich jetzt leider nicht ändern".

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Wahlsieger Babis bildet in Tschechien EU-skeptische Regierungskoalition

Einen Monat nach seinem Sieg bei der Parlamentswahl in Tschechien hat der rechtspopulistische Milliardär Andrej Babis eine EU-skeptische Regierungskoalition geschmiedet. Seine Ano-Partei präsentierte am Montag zusammen mit der rechtsextremen Partei SPD und der rechtsgerichteten Autofahrerpartei ein gemeinsames Regierungsprogramm, das "ein anderes Europa - eine selbstbewusste Union souveräner Nationalstaaten" fordert.

Trump-Regierung kündigt gekürzte Lebensmittelhilfen für Bedürftige im November an

Inmitten der Haushaltssperre in den USA hat die Regierung von Präsident Donald Trump angekündigt, dass Millionen bedürftige Bürger im Land in diesem Monat nur gekürzte Lebensmittelhilfen erhalten sollen. In am Montag bekannt gewordenen Gerichtsunterlagen erklärte ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, dass die Regierung 4,65 Milliarden Dollar (gut vier Milliarden Euro) aus einem Notfallfonds für die Hilfen nutzen werde. Dies entspreche "50 Prozent der Zuteilungen an berechtigte Haushalte".

Türkei: Muslimische Staaten pochen auf palästinensische Selbstverwaltung im Gazastreifen

Bei einer Konferenz zur Zukunft des Gazastreifens haben sieben mehrheitlich muslimische Staaten eine palästinensische Selbstverwaltung gefordert. "Unser Grundsatz ist, dass Palästinenser über die Palästinenser regieren und selbst für ihre Sicherheit sorgen sollten", sagte der türkische Außenminister Hakan Fidan am Montag nach Beratungen über den Friedensplan der USA in Istanbul. "Niemand will, dass ein neues System der Vormundschaft entsteht."

Merz plädiert für Abschiebungen nach Syrien: "Der Bürgerkrieg ist zu Ende"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat anders als Bundesaußenminister Johann Wadephul keine generellen Bedenken gegen die Rückführung von Geflüchteten nach Syrien. "Der Bürgerkrieg in Syrien ist zu Ende", sagte Merz am Montagabend im schleswig-holsteinischen Husum ."Es gibt nun keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland" - deshalb könne mit Rückführungen begonnen werden.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild