Deutsche Tageszeitung - RBB muss früherer Intendantin Schlesinger Ruhegeld zahlen - zunächst für einen Monat

RBB muss früherer Intendantin Schlesinger Ruhegeld zahlen - zunächst für einen Monat


RBB muss früherer Intendantin Schlesinger Ruhegeld zahlen - zunächst für einen Monat
RBB muss früherer Intendantin Schlesinger Ruhegeld zahlen - zunächst für einen Monat / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Im Rechtsstreit mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin gab ihrer Klage auf Ruhegeld für Januar 2023 in Höhe von knapp 18.400 Euro am Mittwoch statt. Dies sei aber keine Vorabentscheidung über weitere Ansprüche, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort bei der Urteilsverkündung.

Textgröße ändern:

Schlesinger hatte dagegen geklagt, dass der RBB ihr nach ihrer Entlassung 2022 kein Ruhegeld auszahlte. Die Klage der heute 64-Jährigen bezog sich dabei zunächst nur auf einen Monat - vermutlich, um die Prozess- und Anwaltskosten gering zu halten. Wie es um den Anspruch auf Ruhegeld für weitere Monate steht, könnte laut einer Gerichtssprecherin in einem weiteren Verfahren entschieden werden. Es sei die Entscheidung der Klägerin, ob sie nun eine weitere Klage über den gesamten Zeitraum einreiche.

Auch einer Widerklage des RBB, die dieser im selben Verfahren eingereicht hatte und in welcher der Sender Schadenersatz von Schlesinger verlangte, gab das Landgericht teilweise statt. So verurteilte die Kammer Schlesinger zu einer Zahlung von etwas mehr als 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten.

Bezüglich zweier weiterer Pflichtverletzungen - nämlich der Gewährung von variablen Vergütungen für Führungskräfte durch Schlesinger und ihrer ARD-Zulage - erließ das Gericht lediglich ein sogenanntes Grundurteil, also ein Zwischenurteil. Es erkannte den Anspruch des RBB grundsätzlich an, traf aber noch keine Aussage über die Höhe. Der RBB hatte hier laut Gericht Summen von 1,7 Millionen Euro und 88.000 Euro genannt.

Im Übrigen wurde die Widerklage des RBB abgewiesen, etwa was von Schlesinger verusachte hohe Bewirtungskosten anging. Der Teil der RBB-Widerklage, der sich auf die Kosten bezog, die Schlesinger aus Sicht des RBB für das letztlich nicht umgesetzte digitale Medienhaus verursachte, wurde laut Markfort hingegen abgetrennt. Dies wird nun in einem getrennten Verfahren verhandelt.

Schlesinger hatte nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern im Sommer 2022 zuerst den ARD-Vorsitz abgegeben und war wenig später auch als RBB-Intendantin zurückgetreten. Später kündigte der Verwaltungsrat des Senders ihr fristlos. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung vor dem Kammergericht eingelegt werden.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Steinmeier gratuliert Trump zum 80. Geburtstag

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat US-Präsident Donald Trump am Sonntag zu seinem 80. Geburtstag gratuliert und dabei an die Einwanderung seiner deutschen Vorfahren in die USA erinnert. Der runde Geburtstag biete die Gelegenheit, "einen Blick in die Vergangenheit zu werfen und dabei auch jener besonderen historischen Wurzeln zu gedenken, die Ihre Familie mit Deutschland verbinden", erklärte er laut einer Mitteilung des Bundespräsidialamts.

Volksabstimmung in der Schweiz über Begrenzung der Bevölkerungszahl

Die Schweizerinnen und Schweizer stimmen am Sonntag darüber ab, ob die Einwohnerzahl ihres Landes auf zehn Millionen begrenzt werden soll. Der entsprechende Vorschlag der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP), der sich gegen angeblich zu viele Ausländer in der Alpenrepublik richtet, spaltet das Land. In Umfragen liegen die Gegner knapp vorn. Die Befürworter der Initiative argumentieren, die Schweiz mit ihren 9,1 Millionen Einwohnern breche unter der Last einer angeblichen "Massenimmigration" zusammen.

Iran-Krieg: Widersprüchliche Aussagen zu Termin für Unterzeichnung von Abkommen

Washington und Teheran haben am Samstag widersprüchliche Aussagen über den Termin eines offenbar näherrückenden Abkommens zur Beendigung des Iran-Krieges gemacht. "Das Abkommen soll morgen unterzeichnet werden, und unmittelbar nach der Unterzeichnung ist die Straße von Hormus für alle geöffnet", erklärte US-Präsident Donald Trump am Samstag in seinem Onlinedienst Truth Social. Zuvor hatte ein Sprecher des iranischen Außenministeriums jedoch eine Unterzeichnung am Sonntag ausgeschlossen.

Trump: Friedensvereinbarung mit dem Iran soll am Sonntag unterzeichnet werden

Ein Abkommen zur Beendigung des Iran-Krieges soll US-Präsident Donald Trump zufolge bereits am Sonntag unterzeichnet werden. "Das Abkommen soll morgen unterzeichnet werden, und unmittelbar nach der Unterzeichnung ist die Straße von Hormus für alle geöffnet", erklärte Trump am Samstag in seinem Onlinedienst Truth Social. Zuvor hatte ein Sprecher des iranischen Außenministeriums erklärt, das Abkommen werde am Sonntag nicht unterzeichnet.

Textgröße ändern: