Deutsche Tageszeitung - RBB muss früherer Intendantin Schlesinger Ruhegeld zahlen - zunächst für einen Monat

RBB muss früherer Intendantin Schlesinger Ruhegeld zahlen - zunächst für einen Monat


RBB muss früherer Intendantin Schlesinger Ruhegeld zahlen - zunächst für einen Monat
RBB muss früherer Intendantin Schlesinger Ruhegeld zahlen - zunächst für einen Monat / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Im Rechtsstreit mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin gab ihrer Klage auf Ruhegeld für Januar 2023 in Höhe von knapp 18.400 Euro am Mittwoch statt. Dies sei aber keine Vorabentscheidung über weitere Ansprüche, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort bei der Urteilsverkündung.

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Schlesinger hatte dagegen geklagt, dass der RBB ihr nach ihrer Entlassung 2022 kein Ruhegeld auszahlte. Die Klage der heute 64-Jährigen bezog sich dabei zunächst nur auf einen Monat - vermutlich, um die Prozess- und Anwaltskosten gering zu halten. Wie es um den Anspruch auf Ruhegeld für weitere Monate steht, könnte laut einer Gerichtssprecherin in einem weiteren Verfahren entschieden werden. Es sei die Entscheidung der Klägerin, ob sie nun eine weitere Klage über den gesamten Zeitraum einreiche.

Auch einer Widerklage des RBB, die dieser im selben Verfahren eingereicht hatte und in welcher der Sender Schadenersatz von Schlesinger verlangte, gab das Landgericht teilweise statt. So verurteilte die Kammer Schlesinger zu einer Zahlung von etwas mehr als 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten.

Bezüglich zweier weiterer Pflichtverletzungen - nämlich der Gewährung von variablen Vergütungen für Führungskräfte durch Schlesinger und ihrer ARD-Zulage - erließ das Gericht lediglich ein sogenanntes Grundurteil, also ein Zwischenurteil. Es erkannte den Anspruch des RBB grundsätzlich an, traf aber noch keine Aussage über die Höhe. Der RBB hatte hier laut Gericht Summen von 1,7 Millionen Euro und 88.000 Euro genannt.

Im Übrigen wurde die Widerklage des RBB abgewiesen, etwa was von Schlesinger verusachte hohe Bewirtungskosten anging. Der Teil der RBB-Widerklage, der sich auf die Kosten bezog, die Schlesinger aus Sicht des RBB für das letztlich nicht umgesetzte digitale Medienhaus verursachte, wurde laut Markfort hingegen abgetrennt. Dies wird nun in einem getrennten Verfahren verhandelt.

Schlesinger hatte nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern im Sommer 2022 zuerst den ARD-Vorsitz abgegeben und war wenig später auch als RBB-Intendantin zurückgetreten. Später kündigte der Verwaltungsrat des Senders ihr fristlos. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung vor dem Kammergericht eingelegt werden.

(A.Stefanowych--DTZ)

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