Deutsche Tageszeitung - AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht pauschal von Staatsdienst ausgeschlossen

AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht pauschal von Staatsdienst ausgeschlossen


AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht pauschal von Staatsdienst ausgeschlossen
AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht pauschal von Staatsdienst ausgeschlossen / Foto: © AFP/Archiv

Nach einer vor rund einer Woche verschärften Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue ist der Weg in den öffentlichen Dienst für AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht grundsätzlich verwehrt. Jeder Fall werde einzeln geprüft, teilte das Landesinnenministerium am Mittwoch in einer Klarstellung mit. Können Zweifel an der Verfassungstreue ausgeräumt werden, können Betroffene trotzden eingestellt werden. Einen Automatismus gebe es nicht, sagte Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) im Deutschlandfunk. Es sei ein "rechtsstaatlich hergebrachter Grundsatz", jede Bewerbung einzeln zu prüfen.

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In der vergangenen Woche hatte Eblings Ministerium die Verschärfung der Vorschrift mitgeteilt. Demnach müssen alle Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren künftig erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den zurückliegenden fünf Jahren angehörten. Wer diese Erklärung verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht verbeamtet oder in den öffentlichen Dienst eingestellt.

Grundlage dafür ist eine Liste des Landesverfassungsschutzes mit extremistischen Gruppierungen und Organisationen, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Auf dieser Liste, die regelmäßig aktualisiert wird, steht auch die AfD.

Die Verwaltungsvorschrift gilt künftig für Neueinstellungen. Für die schon im Staatsdienst Beschäftigten kann die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation dagegen disziplinarrechtlich relevant sein. Entscheidend sei der Einzelfall, teilte das Ministerium mit. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht drohe die Entfernung aus dem Dienst.

Die ursprüngliche Mitteilung von vergangener Woche habe nicht explizit darauf verwiesen, dass für die Einstellung und für bestehende Arbeitsverhältnisse die Einzelfallprüfung zum Tragen kommen könne, erklärte das Ministerium nun. "Durch diese Unschärfe konnte der Eindruck entstehen, dass die Einzelfallprüfung nicht auch für Bewerberinnen und Bewerber gilt."

Demnach versperre die Einzelfallprüfung nicht pauschal den Zugang zum öffentlichen Dienst. Unterschrieben Mitglieder der AfD und anderer auf der Liste stehender Organisationen die Belehrung zur Verfassungstreue nicht, bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue. Bewerberinnen und Bewerber hätten die Möglichkeit, die Zweifel auszuräumen. Würden diese Zweifel beseitigt, könne die oder der Betroffene in den öffentlichen Dienst eingestellt werden.

Blieben die Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, könne die- oder derjenige nicht eingestellt werden. Die Vorschrift zur Verfassungstreue habe von vornherein eine Einzelfallprüfung vorgesehen.

(L.Møller--DTZ)

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