Deutsche Tageszeitung - Grüne und Linke dringen auf Reform der Schuldenbremse - Druck auch aus SPD

Grüne und Linke dringen auf Reform der Schuldenbremse - Druck auch aus SPD


Grüne und Linke dringen auf Reform der Schuldenbremse - Druck auch aus SPD
Grüne und Linke dringen auf Reform der Schuldenbremse - Druck auch aus SPD / Foto: © AFP/Archiv

Grüne und Linke dringen auf grundlegende Änderungen an der Schuldenbremse. "Die Schuldenbremse wurde falsch konstruiert und ist zur Investitionsbremse geworden", sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge der Zeitung "Die Welt". Notwendig sei "eine strukturelle Reform". Die Grünen würden daher die Reformberatungen der schwarz-roten Koalition "konstruktiv begleiten".

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Das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen schaffe zwar die Möglichkeit notwendiger Investitionen, sagte Dröge. "Gerade weil dies ein richtiger und notwendiger Schritt war, sollte diese Kreditoption allerdings nicht nur einmalig eröffnet, sondern als dauerhafte Verschuldungsmöglichkeit für Investitionen im Grundgesetz verankert werden", forderte die Grünen-Fraktionschefin.

Die Linke forderte, die Schuldenbremse gänzlich abzuschaffen. "Nur wenn wir sie komplett aus dem Grundgesetz streichen, können Bund und Länder wieder vernünftig planen und investieren", sagte Parteichef Jan van Aken der "Welt". "Es ist doch unsinnig, dass die Regierung ein kreditfinanziertes Sondervermögen auflegt, um jene Löcher zu schließen, die die Schuldenbremse gerissen hat", gab er zu bedenken.

Zuvor hatte auch SPD-Chef Lars Klingbeil das im Koalitionsvertrag vereinbarte Reformvorhaben bekräftigt. Sondervermögen könnten nur eine temporäre Lösung sein, es brauche eine Reform der Schuldenbremse, sagte auch SPD-Fraktionsvize Wiebke Esdar der "Welt". "Generationengerechtigkeit heißt nicht nur, keine Schulden zu hinterlassen, sondern vor allem, unseren Kindern ein Land mit intakten Straßen, Brücken, guten Kitas, Schulen und Hochschulen sowie einer leistungsfähigen Infrastruktur zu übergeben", stellte sie klar. In der Union gibt es allerdings Vorbehalte gegen ein Abrücken von den geltenden Schuldenregeln.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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