Deutsche Tageszeitung - Schwarzarbeit in Fischrestaurant: Paar soll 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen

Schwarzarbeit in Fischrestaurant: Paar soll 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen


Schwarzarbeit in Fischrestaurant: Paar soll 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Schwarzarbeit in Fischrestaurant: Paar soll 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen / Foto: © AFP/Archiv

Weil eine Frau in einem Fischrestaurant schwarz gearbeitet haben soll, sollen sie und ihr Partner rund 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen. Dies entschied das niedersächsische Landessozialgericht in Celle laut Mitteilung vom Mittwoch. Zwar ließ sich rückblickend nicht mehr feststellen, wie viel die Frau tatsächlich verdient hatte. Dennoch müsse ein Leistungsbezieher "in einer solchen Konstellation so behandelt werden, als habe keine Hilfebedürftigkeit bestanden".

Textgröße ändern:

Das Paar aus Ostfriesland hatte laut Gerichtsangaben von 2007 bis 2013 Grundsicherung bezogen. Die Frau war in dieser Zeit als Küchenhilfe in einem Fischrestaurant geringfügig beschäftigt und gab ein Einkommen von 100 Euro im Monat an. In Folgeanträgen habe sie zum Einkommen teils keine Angaben gemacht oder ein solches ausdrücklich verneint, hieß es weiter.

Im Jahr 2016 stieß der Zoll im Zuge einer Steuerprüfung bei der Leiterin des Fischrestaurants auf Lohnlisten, die auf Schwarzlöhne hinwiesen. Diese Erkenntnisse wurden auch mit dem Leistungsträger der Grundsicherung geteilt.

Die Behörde nahm die Bewilligung der Grundsicherung daraufhin zurück und forderte von dem Paar die Erstattung der gezahlten Gelder. Das Paar hielt hingegen an seiner Darstellung fest, dass die Frau nur 100 Euro im Monat verdient habe. Ein Strafprozess wegen Leistungsbetrugs gegen die beiden endete mit einem Freispruch.

Das Landessozialgericht sah die Darstellung des klagenden Paars dennoch als widerlegt an. Die Hauptzeugin habe in dem Verfahren eingeräumt, Schwarzlöhne gezahlt zu haben. Weitere Zeugen hätten auch bestätigt, dass die Klägerin regelmäßig und nicht nur aushilfsweise in dem Fischrestaurant gearbeitet habe.

Das Gericht entschied, die Kläger hätten "nicht hinreichend an der Aufklärung mitgewirkt und versucht, die Einkünfte zu verschleiern". Der Leistungsträger dürfe sich daher auf eine Beweislastumkehr berufen, wodurch nicht die Behörde das genaue Einkommen nachweisen muss, sondern die Betroffenen belegen müssen, dass sie hilfebedürftig waren. Das Urteil fiel in der vergangenen Woche.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Iran-Krieg: Widersprüchliche Aussagen zu Termin für Unterzeichnung von Abkommen

Washington und Teheran haben am Samstag widersprüchliche Aussagen über den Termin eines offenbar näherrückenden Abkommens zur Beendigung des Iran-Krieges gemacht. "Das Abkommen soll morgen unterzeichnet werden, und unmittelbar nach der Unterzeichnung ist die Straße von Hormus für alle geöffnet", erklärte US-Präsident Donald Trump am Samstag in seinem Onlinedienst Truth Social. Zuvor hatte ein Sprecher des iranischen Außenministeriums jedoch eine Unterzeichnung am Sonntag ausgeschlossen.

Trump: Friedensvereinbarung mit dem Iran soll am Sonntag unterzeichnet werden

Ein Abkommen zur Beendigung des Iran-Krieges soll US-Präsident Donald Trump zufolge bereits am Sonntag unterzeichnet werden. "Das Abkommen soll morgen unterzeichnet werden, und unmittelbar nach der Unterzeichnung ist die Straße von Hormus für alle geöffnet", erklärte Trump am Samstag in seinem Onlinedienst Truth Social. Zuvor hatte ein Sprecher des iranischen Außenministeriums erklärt, das Abkommen werde am Sonntag nicht unterzeichnet.

Iran-Krieg: Einigung auf Abkommen rückt offenbar näher

Ein Abkommen zur Beendigung des Iran-Krieges ist offenbar in greifbare Nähe gerückt: Washington und Teheran gingen ebenso wie der Vermittler Pakistan vom baldigen Abschluss einer Vereinbarung aus. Während Pakistan am Samstag sogar einen Abschluss in den nächsten 24 Stunden für möglich hielt, schloss aber ein Sprecher des iranischen Außenministeriums eine Unterzeichnung bereits am Sonntag aus. Trotz der optimistischen Äußerungen schossen die US-Streitkräfte am Freitagabend nach eigenen Angaben mehrere iranische Drohnen ab, die Handelsschiffe in der Straße von Hormus bedrohten.

Fußball-WM: Kanada lässt ghanaischen Nationalspieler Partey nicht einreisen

Kanada hat den ghanaischen Nationalspieler Thomas Partey nicht zur Fußball-Weltmeisterschaft einreisen lassen. Wie der Weltfußballverband Fifa bestätigte, wurde ihm vor dem Spiel gegen Panama in Toronto die Einreise verweigert. Hintergrund ist offenbar, dass der Mittelfeldspieler vom spanischen FC Villarreal in Großbritannien wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt ist. Partey bestreitet die Vorwürfe. Ghana protestierte am Samstag gegen die Entscheidung.

Textgröße ändern: