Deutsche Tageszeitung - Straßburger Gericht verurteilt Polen wegen Festnahme von Journalistin

Straßburger Gericht verurteilt Polen wegen Festnahme von Journalistin


Straßburger Gericht verurteilt Polen wegen Festnahme von Journalistin
Straßburger Gericht verurteilt Polen wegen Festnahme von Journalistin / Foto: © AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen wegen der Festnahme einer Journalistin während einer Demonstration im Jahr 2017 verurteilt. Polen habe gegen das Recht der Frau auf Freiheit und Sicherheit unter der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, erklärte das Gericht in Straßburg am Donnerstag. Es verurteilte Polen zur Zahlung von 3000 Euro Schadensersatz an die Journalistin.

Textgröße ändern:

Im Juni 2017 hatte eine von der damals regierenden rechtsnationalistischen PiS-Partei organisierte Gedenkfeier für den bei einem Flugzeugabsturz getöteten ehemaligen Präsidenten Lech Kaczynski stattgefunden. Die 1958 geborene Journalistin Ewa Anna Siedlecka nahm an einer nicht genehmigten Demonstration gegen die Regierung am Rande der Gedenkfeier teil.

Mit ihrer Teilnahme wollte Siedlecka nach eigenen Angaben ihren Widerstand gegen ein zuvor verabschiedetes Gesetz zur Einschränkung öffentlicher Versammlungen zum Ausdruck bringen, das die Opposition als antidemokratisch kritisierte. Siedlecka wurde von der Polizei festgenommen und zwei Stunden festgehalten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betonte, die Regierung habe nicht belegen können, dass die Dauer der Festnahme nötig gewesen sei, um die Identität der Frau zu prüfen. Die Behörden hätten keine Erklärung dafür abgegeben, warum "alle Teilnehmer der Gegendemonstration nach der Überprüfung ihrer Ausweise nicht freigelassen wurden, sondern bis zum Ende der Versammlung zusammen gehalten wurden", erklärte das Gericht.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Neue US-Angriffe und Trump-Drohungen - Teheran: Straße von Hormus "komplett" geschlossen

Die Waffenruhe im Iran wird immer brüchiger: Nachdem sich beide Seiten in der Nacht zum Donnerstag erneut angegriffen haben, drohte US-Präsident Donald Trump einem Fernsehbericht zufolge Teheran in martialischen Worten mit weiteren heftigen Bombardierungen. Die Führung in Teheran erklärte derweil die "komplette" Schließung der Straße von Hormus, dem widersprach die US-Armee.

UNHCR: Zahl der weltweit Vertriebenen auf 117,8 Millionen Menschen gesunken

Weltweit ist die Zahl der infolge von Krieg oder anderen Formen von Gewalt gewaltsam vertrieben Menschen nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) zum Ende des Jahres auf 117,8 Millionen gesunken. Mit 5,4 Millionen weniger Vertriebenen als zum Jahresende 2024 handelt es sich um den ersten Rückgang seit einem Jahrzehnt, wie das UNHCR am Donnerstag mitteilte. 58 Prozent der Vertriebenen waren demnach innerhalb ihres eigenen Landes auf der Flucht.

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Bundespräsident als Zeuge

Um das Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten geht es am Donnerstag (09.30 Uhr) am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. 2018 wurde ein in einem Bundesministerium tätiger politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt, eine Zeitung schrieb über die angeblichen Gründe der Entlassung. Der Beamte erstritt vor Gericht, dass dies nicht weiter behauptet werden durfte. Der Verlag legte Berufung ein, und das Oberlandesgericht Hamburg wollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu den Umständen der Versetzung anhören. (Az. 1 C 19.25 und 1 C 25.25)

Anpfiff zur Fußball-WM: Eröffnungsfeier und Auftaktspiel in Mexiko-Stadt

In Mexiko beginnt am Donnerstag die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer. Bei der Eröffnungszeremonie im Aztekenstadion in Mexiko-Stadt treten Stars wie die kolumbianische Sängerin Shakira auf (19.30 Uhr MESZ). Zum ersten Spiel der Gruppe A trifft Gastgeber Mexiko auf Südafrika (Anpfiff um 21.00 MESZ).

Textgröße ändern: