Deutsche Tageszeitung - EuGH: Grundbedürfnis von Asylbewerbern muss auch bei Überlastung erfüllt werden

EuGH: Grundbedürfnis von Asylbewerbern muss auch bei Überlastung erfüllt werden


EuGH: Grundbedürfnis von Asylbewerbern muss auch bei Überlastung erfüllt werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Rechte von Asylbewerbern auch für den Fall einer Überlastung des aufnehmenden Staats gestärkt. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hielten die Richter Irland vor, zwei Asylbewerbern zu Unrecht Unterkunft und ausreichende materielle Leistungen verweigert zu haben. aus Sicht des EuGH begründete die von Irland angegebene Überlastung durch eine hohe Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine keine Ausnahme.

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Geklagt hatten ein afghanischer und ein indischer Flüchtling, die mehrere Wochen lang unter prekären Bedingungen in Irland leben mussten, weil ihnen dort die Mindestleistungen für Asylbewerber verweigert wurde. Die Männer bekamen jeweils lediglich einen Gutschein über 25 Euro. Sie mussten in der Folge auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften leben, hatten nach eigenen Angaben nicht genug zu essen und konnten ihre Hygiene nicht pflegen.

Die irischen Behörden beriefen sich auf einen Fall höherer Gewalt, da wegen der vielen ukrainischen Flüchtlinge alle Unterbringungskapazitäten erschöpft gewesen seien. Dies wies der EuGH als unzulässige Auslegung der entsprechenden Richtlinien zurück.

Irland habe seinen Spielraum beim geltenden Recht überschritten, entschied der Gerichtshof. Auch bei einer Überlastung sehe das EU-Recht vor, dass die Mitgliedsstaaten die Mindestbedürfnisse der Asylbewerber erfüllen müssen. Irland hätte demnach die beiden Flüchtlinge auch anderweitig unterbringen oder ihnen mit Geld und Gutscheinen eine Unterbringung ermöglichen können.

(V.Korablyov--DTZ)

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