Deutsche Tageszeitung - US-Bundesrichter lehnt Antrag auf Freigabe von Protokollen zu Epstein-Komplizin Maxwell ab

US-Bundesrichter lehnt Antrag auf Freigabe von Protokollen zu Epstein-Komplizin Maxwell ab


US-Bundesrichter lehnt Antrag auf Freigabe von Protokollen zu Epstein-Komplizin Maxwell ab
US-Bundesrichter lehnt Antrag auf Freigabe von Protokollen zu Epstein-Komplizin Maxwell ab / Foto: © US District Court for the Southern District of New York/AFP/Archiv

Ein US-Bundesrichter hat den Antrag des Justizministeriums abgelehnt, die Protokolle der Grand Jury aus dem Strafverfahren gegen die Komplizin des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, zu veröffentlichen. Richter Paul Engelmayer erklärte am Montag, es gebe in den Protokollen kaum etwas, was noch nicht bereits öffentlich bekannt sei. Zudem werde außer Maxwell und Epstein niemand genannt, der sexuellen Kontakt zu minderjährigen Mädchen gehabt habe.

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Maxwell war Ende 2021 als Mitglied eines Sexhandelsrings um Epstein verurteilt worden und verbüßt derzeit eine 20-jährige Haftstrafe. Kürzlich war die 63-Jährige aus einem Gefängnis im US-Bundesstaat Florida in eine Haftanstalt mit minimalen Sicherheitsvorkehrungen in Texas verlegt worden. Zuvor hatte es mehrere Befragungen Maxwells durch das US-Justizministerium gegeben.

Um den Fall Epstein ranken sich zahlreiche Verschwörungstheorien. Epstein war einst ein mächtiger Investor mit Beziehungen zu hochrangigen Persönlichkeiten in den USA und im Ausland, darunter der heutige Präsident Donald Trump. Die US-Justiz legte Epstein die Vergewaltigung junger Frauen und Mädchen zur Last, wegen seines Todes 2019 konnte er aber nicht vor Gericht gestellt werden. Nach Behördenangaben hatte der frühere Geschäftsmann in seiner New Yorker Gefängniszelle Suizid begangen.

Trump ist im eigenen Lager zunehmend unter Druck geraten, weil seine Regierung nicht wie angekündigt Licht in den Epstein-Skandal gebracht hat. Um den Aufruhr seiner Anhänger zu beruhigen, hatte Trump die Offenlegung juristischer Dokumente, konkret von Protokollen der Grand Jury, in dem Fall in Aussicht gestellt. Eine Grand Jury ist eine Gruppe von Geschworenen, die auf der Grundlage von Unterlagen der Staatsanwaltschaft über eine Anklageerhebung entscheidet.

Das Justizministerium hat auch die Freigabe der Grand-Jury-Protokolle in Epsteins Fall beantragt. Mit diesem Antrag befasst sich ein anderer Richter.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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