Deutsche Tageszeitung - Verfassungsschutz: Brandenburger AfD-Landesverband verstößt gegen Menschenwürde

Verfassungsschutz: Brandenburger AfD-Landesverband verstößt gegen Menschenwürde


Verfassungsschutz: Brandenburger AfD-Landesverband verstößt gegen Menschenwürde
Verfassungsschutz: Brandenburger AfD-Landesverband verstößt gegen Menschenwürde / Foto: © AFP/Archiv

Der Brandenburger Landesverband der AfD verstößt aus Sicht des Verfassungsschutzes gegen die Menschenwürde und die Verfassung des Bundeslandes. Das geht aus dem Vermerk des Landesverfassungsschutzes zur Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch hervor, den Innenminister René Wilke (parteilos) und der Leiter des Verfassungsschutzes, Wilfried Peters, am Donnerstag in Potsdam vorstellten. Er wurde zeitgleich im Internet veröffentlicht.

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Die Mittel des Rechtsstaates müssten genutzt werden, die AfD von ihrem verfassungsfeindlichen Pfad abzubringen und sie die Konsequenzen spüren zu lassen, erklärte Wilke. "Auf diesem Weg ist die Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und die Veröffentlichung der Belege des Verfassungsschutzes, die dies bestätigen, ein wichtiger Schritt."

Die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung führt unter anderem dazu, dass nachrichtendienstliche Mittel effektiver und leichter eingesetzt werden können. Die Einstufung sei auch die Grundlage für mögliche weitere Schritte, etwa ein Verbotsverfahren, sagte Wilke. Zugleich betonte er, dies liege noch in weiter Ferne. "Aber wenn sie sich weiter radikalisieren, dann laufen sie auf Verbotsverfahren hinaus." Die AfD sei zu Recht "hochnervös", weil sie erkannt habe, dass ihr Weg in die Unrechtmäßigkeit führe.

Der Einstufungsvermerk belegt nach Angaben des neuen Verfassungsschutzchefs Peters, dass der AfD-Landesverband Brandenburg bestrebt sei, die elementare Verfassungstreue durch Verstöße gegen die Menschenwürde zu beseitigen. Indem sie größeren Personengruppen die Menschenrechte abspräche, widerspreche sie dem Grundgesetz und der Brandenburger Verfassung.

Als Beispiel nannte Peters ein Zitat von AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt, wonach Deutschland ein Land der Deutschen bleiben solle und auch ein Teil der Deutschen der Remigration unterzogen werden müsse. Demnach müssten auch deutsche Staatsbürger, die aus Sicht der AfD nicht zum deutschen Volk gehörten, etwa weil sie dem muslimischem Glauben angehören, zwangsweise das Land verlassen.

Dies ist laut Verfassungsschutz gemäß der Rechtsprechung ein Verstoß gegen die Menschenwürde, weil Menschen das Recht als Staatsbürger aberkannt werde und sie zu Personen minderen Rechts gemacht werden sollten.

Nicht alle AfD-Mitglieder in Brandenburg seien nun als Rechtsextremisten zu werten, betonte Wilke. Es gebe aber mittlerweile eine Anhängerschaft, die die AfD wie eine Art Fußballclub unterstütze, unabhängig von deren Leistungen. Diese Anhänger bewegten sich in einer Art kulturellem Gemeinschaftsraum, sagte Wilke. Dies sei bislang eher bei radikalisierten Fußballclubs oder "sektenartigen Konglomeraten" zu beobachten gewesen.

Um die Veröffentlichung des Vermerks hatte es zuvor Streit gegeben. Nachdem die Einstufung des AfD-Landesverbandes Anfang Mai bekannt wurde, reichte die Partei dagegen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam ein. Daraufhin setzte der Verfassungsschutz die Einstufung vorläufig aus und gab eine sogenannte Stillhalteerklärung ab. Seitdem wurde seitens des Verfassungsschutzes nicht über die Hochstufung berichtet und der Landesverband wie zuvor als Verdachtsfall behandelt.

Die Forderung der AfD, den Vermerk zu veröffentlichen, damit sich die Bürger ein Bild von der "dilettantischen Arbeit" des Verfassungsschutzes machen könnten, hatte Wilke mit Verweis auf den anhängigen Eilantrag beim Verwaltungsgericht abgelehnt. Nachdem dieser von der AfD zurückgenommen wurde, konnte der Vermerk veröffentlicht und die Partei nun wieder als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden.

(L.Møller--DTZ)

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