Deutsche Tageszeitung - Mordanklage wegen Anschlags auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten

Mordanklage wegen Anschlags auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten


Mordanklage wegen Anschlags auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten
Mordanklage wegen Anschlags auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten / Foto: © AFP/Archiv

Rund acht Monate nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit sechs Toten ist der mutmaßliche Täter angeklagt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft im sachsen-anhaltinischen Naumburg (Saale) wirft dem 50-jährigen Taleb A. nach eigenen Angaben vom Dienstag unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor. Die Anklage wurde zum Landgericht Magdeburg erhoben. Es wird diese nun prüfen und über die Prozesseröffnung entscheiden.

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Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt soll am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den stark besuchten Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren sein und zahlreiche Menschen erfasst haben. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben. 309 Menschen wurden den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft zufolge verletzt, 29 Betroffene blieben körperlich unversehrt. Auch bei ihnen geht die Anklage jedoch von versuchtem Mord aus.

Als Tatmotiv geht die Generalstaatsanwaltschaft von "Unzufriedenheit und Frustration" aus. Der Beschuldigte habe das Verbrechen offenbar als Reaktion "auf den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen" begangen, erklärte sie. "Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat er die Tat mehrere Wochen in Einzelheiten geplant und vorbereitet, ohne dass er sich der Hilfe von Mittätern bediente oder es Mitwisser gegeben hat." A. beging diese demnach mit einem Mietwagen.

Nach Ermittlerangaben wollte der Beschuldigte bei seiner in etwa einminütigen Fahrt über den Weihnachtsmarkt "eine unbestimmte, möglichst große Anzahl" von Menschen töten. Es habe sich um einem "heimtückischen Anschlag aus niedrigen Beweggründen" gehandelt, der mit einem sogenannten gemeingefährlichen Mittel in Form eines Fahrzeugs begangen worden sei. Unter Alkoholeinfluss habe A., der bei der Fahrt bis zu fast 50 Stundenkilometer erreichte, nicht gestanden.

Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts löste Bestürzung und politische Debatten über die innere Sicherheit aus. A. lebte seit mehreren Jahren in Deutschland und arbeitete als Arzt an einer Klinik. Er wurde unmittelbar nach der Tat in der Nähe festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach der Tat kam heraus, dass der Verdächtige verschiedenen Sicherheitsbehörden in Deutschland als auffällig bekannt war.

Früheren Angaben zufolge gab es zwar Hinweise auf potenziell von dem Mediziner ausgehenden Gefahren. Dieser passte aber in keine der üblichen polizeilichen Gefährderkategorien im Bereich des politischen Extremismus.

Weitere Kritik entzündete sich nach dem Anschlag an mutmaßlichen Mängeln am Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt. Derartige Veranstaltungen werden seit mehreren Jahren üblicherweise mit Zufahrtssperren gegen Anschläge mit Fahrzeugen gesichert. Der Landtag von Sachsen-Anhalt setzte bereits im Januar einen Untersuchungsausschuss ein, der mögliche Behördenfehler aufklären soll.

Der Anklage zufolge geht die Generalstaatsanwaltschaft weiterhin auch nicht von einer psychischen Beeinträchtigung des Beschuldigten mit Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit aus. Bereits im Juni hatte sie nach Vorliegen eines vorläufigen psychiatrisch-forensischen Gutachtens mitgeteilt, dass A. in Untersuchungshaft verbleibe und nicht in eine Psychiatrie verlegt werde.

Angeklagt ist dieser unter anderem auch wegen gefährlicher Körperverletzung an 309 Menschen und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit dem Ziel der Herbeiführung eines Unglücksfalls. Die Anklageschrift umfasst laut Generalstaatsanwaltschaft 206 Seiten und listet unter anderem 410 Zeugen und 494 Urkunden auf. Ferner benannte sie fünf Sachverständige. Bis wann das Landgericht über die Zulassung der Anklage entscheidet, ist noch offen.

(W.Uljanov--DTZ)

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