Australischer Kardinal Pell scheitert in Berufungsverfahren
Der wegen Kindesmissbrauchs verurteilte australische Kurienkardinal George Pell ist in einem Berufungsverfahren unterlegen. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Victoria in Melbourne hielt die Verurteilung des einstigen Vatikan-Finanzchefs am Mittwoch aufrecht. "Er wird seine sechsjährige Haftstrafe weiter absitzen", sagte Richterin Anne Ferguson über den 78-Jährigen.
Ein Geschworenengericht hatte Pell im Dezember schuldig gesprochen, sich Mitte der 90er Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei 13-jährigen Chorknaben vergangen zu haben. Der damalige Erzbischof von Melbourne soll sich 1996 in der Sakristei vor den Jungen entblößt, sie unsittlich berührt und einen von ihnen zum Oralsex gezwungen haben.
Im März wurde Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Kardinal ist der ranghöchste katholische Geistliche weltweit, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde.
Pell hat die Vorwürfe gegen sich stets entschieden zurückgewiesen und Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt. Im Berufungsverfahren Anfang Juni argumentierten seine Anwälte, der Geistliche hätte wegen der dünnen Beweislage nicht schuldig gesprochen werden dürfen.
Die Verurteilung basierte lediglich auf der Aussage eines der mutmaßlichen Missbrauchsopfer. Das zweite mutmaßliche Missbrauchsopfer war 2014 an einer Überdosis gestorben und hatte sich nie zu den Vorfällen geäußert.
(V.Sørensen--DTZ)