Deutsche Tageszeitung - Keine Ermittlungen gegen Thüringer Verfassungsrichter nach Eklat in Landtag

Keine Ermittlungen gegen Thüringer Verfassungsrichter nach Eklat in Landtag


Keine Ermittlungen gegen Thüringer Verfassungsrichter nach Eklat in Landtag
Keine Ermittlungen gegen Thüringer Verfassungsrichter nach Eklat in Landtag / Foto: © AFP/Archiv

Ein knappes Jahr nach der turbulenten ersten Sitzung des damals neu gewählten Thüringer Landtags steht fest, dass nicht gegen zwei Richter des Verfassungsgerichtshofs in Weimar ermittelt wird. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena erklärte nach Angaben vom Mittwoch einen entsprechenden Antrag des AfD-Politikers Jürgen Treutler für unzulässig. Der Verfassungsgerichtshof hatte ihn dazu verpflichtet, in der Sitzung Ende September über die Neufassung der Tagesordnung abstimmen zu lassen.

Textgröße ändern:

Treutler hatte die konstituierende Sitzung als Alterspräsident geleitet. Zwischen der AfD und den Fraktionen von CDU, BSW, Linkspartei und SPD entbrannte ein Streit über eine Änderung der Geschäftsordnung, welche die Wahl des Landtagspräsidenten betraf. Treutler weigerte sich zunächst, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen.

Auf Antrag der CDU-Fraktion verpflichtete der Verfassungsgerichtshof den AfD-Politiker aber dazu, über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung schon vor der Wahl des Landtagspräsidenten abstimmen zu lassen. Das geschah dann auch am Folgetag. Die Änderung ermöglichte, dass vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden konnten. Gewählt wurde schließlich der CDU-Politiker Thadäus König.

Treutler stellte Strafanzeige gegen zwei Richter des Verfassungsgerichtshofs, er warf ihnen Rechtsbeugung vor. Die Staatsanwaltschaft Erfurt lehnte aber die Aufnahme von Ermittlungen ab. Sie sah keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren, weil kein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung bestehe.

Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltshaft erhob Treutler Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft. Da diese auch ohne Erfolg blieb, wandte er sich schließlich an das Oberlandesgericht. Dieses erklärte aber nun, dass sein Antrag nicht ausreichend begründet sei.

(P.Hansen--DTZ)

Empfohlen

Niedersachsen: Gericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Bürgermeisterkandidat

In Niedersachsen ist ein weiterer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossener AfD-Kandidat mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Der Antrag sei nach seiner Auffassung unzulässig, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen nach Angaben vom Dienstag. Es geht um Justin Vogel, der für die AfD als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten wollte. Der örtlich zuständige Wahlausschuss ließ ihn nicht zu. (Az. 1 B 229/26)

Erneut 22 straffällige Männer nach Afghanistan abgeschoben

Aus Deutschland sind abermals 22 Männer nach Afghanistan abgeschoben worden. Die Afghanen seien in Deutschland allesamt strafrechtlich in Erscheinung getreten, teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag mit. Die Rückführung sei per Charterflug in die afghanische Hauptstadt Kabul erfolgt und "erfolgreich beendet" worden. Mit ihnen seien nun seit Beginn der Legislaturperiode insgesamt 250 Afghanen aus Deutschland in ihre Heimat abgeschoben worden. Der letzte Abschiebeflug liegt eine Woche zurück.

EU-Chefdiplomatin Kallas: "Hybride" Angriffe Russlands werden EU nicht abschrecken

EU-Außenkommissarin Kaja Kallas hat die Unterstützung der EU für die Ukraine in ihrem Abwehrkrieg gegen die Russland unterstrichen. Mit "einer Welle zunehmend kinetischer hybrider Angriffe" wolle Moskau "uns Angst machen, damit wir die Unterstützung für die Ukraine einstellen", sagte Kallas am Dienstag bei einem Treffen der EU-Verteidigungsminister im irischen Wicklow. "Das wird ihnen nicht gelingen", fügte sie hinzu.

Iranerinnen und Ungarin für Vaclav-Havel-Menschenrechtspreis nominiert

Zwei Iranerinnen - eine Anwältin und eine Journalistin - sowie eine ungarische Menschenrechtsaktivistin sind für den Vaclav-Havel-Menschenrechtspreis nominiert. Die Preisträgerin wird Ende September bestimmt, wie der Europarat am Dienstag in Straßburg mitteilte. Der Preis, der den Namen des ehemaligen Dissidenten und späteren tschechischen Präsidenten trägt, wird seit 2013 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats verliehen.

Textgröße ändern: