Deutsche Tageszeitung - Keine Ermittlungen gegen Thüringer Verfassungsrichter nach Eklat in Landtag

Keine Ermittlungen gegen Thüringer Verfassungsrichter nach Eklat in Landtag


Keine Ermittlungen gegen Thüringer Verfassungsrichter nach Eklat in Landtag
Keine Ermittlungen gegen Thüringer Verfassungsrichter nach Eklat in Landtag / Foto: © AFP/Archiv

Ein knappes Jahr nach der turbulenten ersten Sitzung des damals neu gewählten Thüringer Landtags steht fest, dass nicht gegen zwei Richter des Verfassungsgerichtshofs in Weimar ermittelt wird. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena erklärte nach Angaben vom Mittwoch einen entsprechenden Antrag des AfD-Politikers Jürgen Treutler für unzulässig. Der Verfassungsgerichtshof hatte ihn dazu verpflichtet, in der Sitzung Ende September über die Neufassung der Tagesordnung abstimmen zu lassen.

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Treutler hatte die konstituierende Sitzung als Alterspräsident geleitet. Zwischen der AfD und den Fraktionen von CDU, BSW, Linkspartei und SPD entbrannte ein Streit über eine Änderung der Geschäftsordnung, welche die Wahl des Landtagspräsidenten betraf. Treutler weigerte sich zunächst, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen.

Auf Antrag der CDU-Fraktion verpflichtete der Verfassungsgerichtshof den AfD-Politiker aber dazu, über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung schon vor der Wahl des Landtagspräsidenten abstimmen zu lassen. Das geschah dann auch am Folgetag. Die Änderung ermöglichte, dass vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden konnten. Gewählt wurde schließlich der CDU-Politiker Thadäus König.

Treutler stellte Strafanzeige gegen zwei Richter des Verfassungsgerichtshofs, er warf ihnen Rechtsbeugung vor. Die Staatsanwaltschaft Erfurt lehnte aber die Aufnahme von Ermittlungen ab. Sie sah keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren, weil kein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung bestehe.

Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltshaft erhob Treutler Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft. Da diese auch ohne Erfolg blieb, wandte er sich schließlich an das Oberlandesgericht. Dieses erklärte aber nun, dass sein Antrag nicht ausreichend begründet sei.

(P.Hansen--DTZ)

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