Deutsche Tageszeitung - Islamistische Messerattacke von Solingen mit drei Toten: Höchststrafe für Angreifer

Islamistische Messerattacke von Solingen mit drei Toten: Höchststrafe für Angreifer


Islamistische Messerattacke von Solingen mit drei Toten: Höchststrafe für Angreifer
Islamistische Messerattacke von Solingen mit drei Toten: Höchststrafe für Angreifer / Foto: © AFP

Mehr als ein Jahr nach dem islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen mit drei Toten ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte am Mittwoch eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung, zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Der 27-jährige Syrer habe als IS-Mitglied drei Menschen auf dem Solinger Stadtfest heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet.

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Bereits während des Bürgerkriegs in Syrien habe der Angeklagte die Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) kennengelernt und sich "zumindest loyal" zum IS gezeigt, sagte der Vorsitzende Richter Winfried van der Grinten in der Urteilsbegründung. Seit 2019 habe sich der Angeklagte durch das Internet dann "massiv islamistisch radikalisiert", noch vor seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2022. Der Angeklagte habe eine solche Radikalisierung zwar selbst zurückgewiesen, eine Auswertung von Chats auf seinem Mobiltelefon habe jedoch ein "eindeutiges Bild" gezeichnet.

Zum konkreten Tatmotiv habe der Angeklagte während des Prozesses "in weiten Teilen keine Angaben gemacht" und "teilweise auch gelogen", sagte van der Grinten weiter. Der Angeklagte hatte angegeben, mit dem Anschlag auf den Gaza-Konflikt reagiert zu haben. Nach den Auswertungen der Chats habe er aber vielmehr "die Schlagkraft des IS in Europa" stärken und "Rache" für getötete IS-Kämpfer nehmen wollen.

Der 27-Jährige lehnte demnach die freiheitliche Lebensweise des Westens ab und wollte dem Aufruf der Anführer des IS nachkommen, Anschläge in Westeuropa zu begehen. Vor dem Anschlag nahm der Angeklagte demnach selbst über Messengerdienste Kontakt zum IS auf und schlug das Solinger Stadtfest als Anschlagsort vor. Zudem fertigte er vor der Tat Bekennervideos an, damit der IS die Tat für sich reklamiert.

Bei der Attacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Der 27-Jährige stach demnach mit einem Tranchiermesser mit einer Klingenlänge von 19 Zentimetern zumeist gezielt von hinten auf Festbesucher ein. Er floh und wurde einen Tag später gefasst. Der Anschlag löste bundesweit Bestürzung sowie eine Debatte über mögliche Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.

Durch den Anschlag habe der IS erneut sein "menschenverachtendes Gesicht" gezeigt, sagte van der Grinten am Ende der Urteilsverkündung. Die Tat sei für alle Menschen in Solingen ein "massiv belastendes Ereignis" gewesen. Beinahe alle Zeugen hätten für ihre Vernehmung psychologische Unterstützung benötigt. Es sei dem Angeklagten aber nicht gelungen, die Menschen in Solingen zu radikalisieren. Die Solinger hätten auch ein Jahr später wieder ein Volksfest gefeiert.

Das Urteil entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Die Nebenkläger schlossen sich an. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld. Der Forderung nach Sicherungsverwahrung schloss sie sich nicht an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Verteidigung soll nach einer Prüfung der Urteilsgründe entschieden werden, ob der Angeklagte Rechtsmittel einlegt.

(W.Budayev--DTZ)

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