Oberhaus billigt Gesetz zur Verhinderung eines No-Deal-Brexit
Das britische Oberhaus hat das Gesetz zur Verhinderung eines No-Deal-Brexit verabschiedet. Nach der Zustimmung beider Parlamentskammern werde das Gesetz nun Königin Elizabeth II. zur Unterzeichnung vorgelegt, teilte das House of Lords am Freitag mit. Es soll dann am Montag in Kraft treten.
Das Gesetz verpflichtet Premierminister Boris Johnson dazu, in Brüssel eine Verschiebung des für Ende Oktober geplanten EU-Austritts um drei Monate zu beantragen, falls es bis zum 19. Oktober keine Einigung mit der EU auf ein Abkommen geben sollte. Damit soll ein ungeregelter Brexit vermieden werden, den Johnson notfalls in Kauf nehmen will.
Die Abstimmung im Oberhaus ist ein weiterer Rückschlag für Johnson. Der konservative Regierungschef war am Mittwoch mit einem Antrag auf Neuwahlen am 15. Oktober im Parlament gescheitert. Um doch noch vorgezogene Neuwahlen durchzusetzen und sich so die verlorene Parlamentsmehrheit zurückzuholen, gab der Premierminister am Donnerstag seinen Widerstand gegen den Gesetzentwurf zur Verhinderung des No-Deal-Brexit auf. Über den zweiten Antrag auf Neuwahlen soll das Parlament nun am Montag abstimmen.
(U.Beriyev--DTZ)