Deutsche Tageszeitung - Rückkehrzentren in Drittstaaten: Dobrindt weist auf rechtliche Hürden hin

Rückkehrzentren in Drittstaaten: Dobrindt weist auf rechtliche Hürden hin


Rückkehrzentren in Drittstaaten: Dobrindt weist auf rechtliche Hürden hin
Rückkehrzentren in Drittstaaten: Dobrindt weist auf rechtliche Hürden hin / Foto: © AFP

Nach dem Migrationsgipfel in München hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) rechtliche Hindernisse bei der Einrichtung von sogenannten Rückkehrzentren für Migrantinnen und Migranten in Staaten außerhalb der EU eingeräumt. "Wir befinden uns am Anfang eines Prozesses," sagte Dobrindt am Samstag bei einer Pressekonferenz nach dem Treffen mit mehreren europäischen Amtskollegen. Es habe bereits erste "Erprobungen" und dabei auch "juristische Hürden" gegeben.

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"Wir legen Wert darauf, dass wir die juristischen Möglichkeiten auf europäischer Ebene dafür schaffen" und solche "Return hubs" mit europäischen Partnerländern und der EU-Kommission "erreichen", sagte Dobrindt weiter. "Ob das jetzt in einer Zusammenarbeit mit Niederlande oder mit Dänemark oder mit Österreich oder allen zusammen" werde, werde sich im Laufe des Prozesses ergeben. Es gebe unterschiedliche Vorstellungen von einer Reihe von europäischen Staaten.

Die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union wird seit langem auf EU-Ebene diskutiert. Kritiker zweifeln daran, dass solche Zentren mit europäischem Recht vereinbar sind.

Teilnehmer des sogenannten Munich Migration Meeting im Hotel Bayerischer Hof waren laut Bundesinnenministerium die Ressortchefs aus Polen, Italien, Luxemburg, der Schweiz, Dänemark, Schweden, Belgien und den Niederlanden. Auch EU-Innenkommissar Magnus Brunner war anwesend.

Die Gruppe habe über das "Schärfen und Härten" des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) diskutiert, gab Dobrindt weiter an. "Wir wollen, dass wir unbefristete Abschiebehaft für abgelehnte Asylbewerber ermöglichen", führte er weiter aus. Ein Ziel seien auch "unbefristete Einreiseverbote". Dafür müsse es "natürlich Voraussetzungen geben", sagte Dobrindt und verwies auf "Straffälligkeiten". Auch solle der Datenaustausch verbessert und Künstliche Intelligenz (KI) etwa als Dolmetscher-Tool in Asylverfahren eingesetzt werden können.

Das Asylsystem Geas wurde im Juni 2024 von der EU beschlossen. Die Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, die darin vorgesehenen Bestimmungen umzusetzen. Sie sollen Migration in die EU einheitlich steuern und ein Weiterziehen von Schutzsuchenden in andere EU-Staaten begrenzen. Unter anderem ist ein systematisches Screening an den EU-Außengrenzen vorgesehen.

Im Juli hatte es ein erstes derartiges Migrations-Treffen auf Initiative Dobrindts auf der Zugspitze gegeben. Von dem Treffen solle das Signal ausgehen, "dass Deutschland nicht mehr im Bremserhäuschen sitzt in der EU, sondern in der Lokomotive mit dabei ist", wenn es um die Verschärfung der Migrationspolitik gehe, sagte Dobrindt damals.

Dobrindt hatte kurz nach seiner Amtsübernahme im Mai als Teil einer verschärften Migrationspolitik auch mehr Abschiebungen angekündigt. Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, beklagte nun, dass viele Rückführungen abgesagt würden. "Allein im vergangenen Jahr hatten wir etwa 53.800 Rückführungen, die von den Ländern bei uns angemeldet wurden. Rund 33.600 dieser Maßnahmen wurden wieder abgesagt, bevor die Person überhaupt an uns übergeben wurde", sagte Romann der "Welt am Sonntag". Ein Hauptproblem sei, dass Betroffene am Abflugtag untertauchten oder kurzfristig Atteste vorlegten.

"Das ist leider die Realität: Hinter jeder Zahl steckt ein Riesenaufwand", sagte Romann. "Und solange im Vorfeld so viele Maßnahmen storniert werden müssen, wird die Lücke zwischen den ausreisepflichtigen Personen und den tatsächlich Vollzogenen groß bleiben." Ende Juni lebten in Deutschland laut der Zeitung rund 226.000 ausreisepflichtige Menschen.

Besonders kritisch ist Romann zufolge der Mangel an Abschiebehaftplätzen. Rund 226.000 Ausreisepflichtigen stünden weniger als 800 Abschiebehaftplätze gegenüber, weshalb den Polizeien der Länder und der Bundespolizei die Betreffenden häufig nicht mitnehmen könnten, selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt seien. "Ein Untertauchen ist damit vorprogrammiert", warnte Romann.

(G.Khurtin--DTZ)

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