Deutsche Tageszeitung - Bundeskabinett beschließt Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der Kassenbeiträge

Bundeskabinett beschließt Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der Kassenbeiträge


Bundeskabinett beschließt Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der Kassenbeiträge
Bundeskabinett beschließt Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der Kassenbeiträge / Foto: © AFP

Mit einem Spargesetz will die Bundesregierung den weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte vermeiden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, der die Ausgaben der gesetzlichen Kassen im kommenden Jahr um zwei Milliarden Euro senken soll - und damit das befürchtete Defizit ausgleicht. Der Großteil der Einsparungen soll im Krankenhausbereich umgesetzt werden.

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Die Stabilisierung der Zusatzbeiträge entlaste Bürger und Unternehmen, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Mit dem Gesetz werde die "zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende" durchbrochen, betonte Warken nach dem Kabinettsbeschluss. "Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung wird geschlossen."

Die von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Der durchschnittliche Satz lag laut Warkens Ministerium Ende Juni bei 2,92 Prozent - und damit deutlich über dem für 2025 prognostizierten Durchschnittswert von 2,5 Prozent. Noch im Laufe des Mittwochs wollte der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seine Prognose zur durchschnittlichen Entwicklung der Zusatzbeiträge im kommenden Jahr vorlegen.

90 Prozent der nun beschlossenen Einsparungen - also 1,8 Milliarden Euro - sollen durch eine Änderung der Berechnungsmethode erzielt werden, mit der die gesetzlichen Kassen den Krankenhäusern jedes Jahr zusätzliches Geld für erwartete Kostensteigerungen überweisen. Dafür wird die so genannte Meistbegünstigungsklausel ausgesetzt, die für die Krankenhäuser besonders vorteilhaft war. Künftig würden "die Vergütungsanstiege auf die reale Kostenentwicklung begrenzt, tatsächliche Kostensteigerungen werden auch weiterhin refinanziert", betonte Warken.

Weitere 100 Millionen Euro sollen bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen eingespart werden, deren Anstieg im kommenden Jahr auf acht Prozent im Vergleich zu 2024 begrenzt werden soll. Bei den Sachkosten liegt der Deckel bei zwei Prozent. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Mobiliar, Post- und Fernmeldegebühren sowie Werbemaßnahmen.

Ebenfalls 100 Millionen Euro sollen beim Innovationsfonds der Kassen eingespart werden, indem die Fördersumme im kommenden Jahr einmalig von 200 Millionen auf 100 Millionen Euro gesenkt wird. Die bisherigen Mittel aus dem Fonds seien noch nicht in vollem Umfang abgeflossen, erklärte Warken. Deswegen würden trotz der Reduzierung des Fördervolumens ausreichend Mittel für Projekte im kommenden Jahr zur Verfügung stehen.

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind vor allem darauf zurückzuführen, dass ihre Ausgaben viel schneller steigen als ihre Einnahmen. Im ersten Halbjahr 2025 gaben die 94 gesetzlichen Kassen laut Gesundheitsministerium 7,8 Prozent mehr aus als im Vorjahreszeitraum. Die Beitragseinnahmen - ohne Zusatzbeiträge - stiegen derweil nur um 5,5 Prozent. Besonders hohe Zuwächse gab es abermals bei den Ausgaben für Krankenhausbehandlungen.

(N.Loginovsky--DTZ)

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