Deutsche Tageszeitung - Regierungsanwalt: Justiz ist nicht zuständig für Streit um Parlamentspause

Regierungsanwalt: Justiz ist nicht zuständig für Streit um Parlamentspause


Regierungsanwalt: Justiz ist nicht zuständig für Streit um Parlamentspause
Regierungsanwalt: Justiz ist nicht zuständig für Streit um Parlamentspause / Foto: ©

Der Anwalt der britischen Regierung hält die Justiz im Streit um die Zwangspause für das Parlament nicht für zuständig. Die Anordnung von Premierminister Boris Johnson sei eine "grundlegend politische" Entscheidung, daher sollten nicht Richter darüber befinden, sagte der Anwalt des Regierungschefs, James Eadie, am Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof in London.

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Er wies Vorwürfe gegen Johnson zurück, wonach dieser das Parlament mit der Zwangspause aushebeln wollte. Die Behauptung, der Premierminister habe "unzulässige Absichten" verfolgt, sei "unhaltbar", betonte Eadie.

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens beschäftigt sich seit Dienstag mit der von Johnson verfügten Zwangspause für das Unterhaus in London. Die Anhörung endet am Donnerstag. Wann die Richter ihre Entscheidung verkünden, ist nicht bekannt.

Das Gericht berät über zwei Klagen, die von der Anti-Brexit-Aktivistin Gina Miller und von 78 Parlamentariern eingereicht wurden. In beiden Fällen geht es darum, ob Johnson rechtmäßig handelte, als er Königin Elizabeth II. die Parlamentsvertagung empfahl.

Johnsons Entscheidung, dem Parlament vor dem für den 31. Oktober geplanten EU-Austritt Großbritanniens eine fast fünfwöchige Sitzungspause aufzuerlegen, hatte landesweite Proteste hervorgerufen. Kritiker halten dem konservativen Regierungschef vor, das Parlament aushebeln zu wollen und so die Demokratie zu untergraben.

Dieser Argumentation folgte in der vergangenen Woche auch ein schottisches Berufungsgericht. Es erklärte die Zwangspause für "illegal", weil es deren offensichtliches Ziel sei, "das Parlament zu behindern". Die britische Regierung legte umgehend Berufung gegen die Entscheidung ein.

Das britische Parlament soll nach dem Willen des Premierministers erst am 14. Oktober wieder tagen. Zum 31. Oktober, also gut zwei Wochen später, will Johnson sein Land aus der EU führen - notfalls auch ohne Abkommen mit Brüssel. Ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz, wonach der Premierminister eine Verschiebung des Brexit um drei Monate beantragen muss, wenn es nicht zu einer Einigung mit der EU kommt, will Johnson ignorieren.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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