Deutsche Tageszeitung - AfD scheitert in Karlsruhe mit Antrag zu verwehrtem Hammelsprung im Bundestag

AfD scheitert in Karlsruhe mit Antrag zu verwehrtem Hammelsprung im Bundestag


AfD scheitert in Karlsruhe mit Antrag zu verwehrtem Hammelsprung im Bundestag
AfD scheitert in Karlsruhe mit Antrag zu verwehrtem Hammelsprung im Bundestag / Foto: ©

Die AfD-Bundestagsfraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie das Inkrafttreten von drei Gesetzen verhindern wollte. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe lehnte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss einen Antrag auf einstweilige Anordnung ab. Die AfD war wegen eines verwehrten Hammelsprungs zur Feststellung der Beschlussfähigkeit des Bundestags vor das Verfassungsgericht gezogen. Die Partei kritisierte die Entscheidung scharf. (Az. 2 BvQ 59/19)

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Die AfD hatte in der Sitzung in der Nacht zum 28. Juni einen Hammelsprung gefordert, weil ihrer Ansicht nach das Plenum wegen unzureichender Präsenz von Abgeordneten nicht beschlussfähig war. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) wies den Antrag auf einen Hammelsprung, bei dem die Angeordneten einzeln gezählt werden, im Einvernehmen mit der Sitzungsleitung jedoch zurück. Sie argumentierte, die Beschlussfähigkeit sei gegeben. Der Ältestenrat des Bundestags erklärte dies am nächsten Tag für rechtens.

Der Bundestag ist laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei Zweifeln an der Beschlussfähigkeit kann eine Fraktion - oder fünf Prozent der Bundestagsmitglieder - eine Zählung der Anwesenden beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Beschlussfähigkeit auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht wird.

Die AfD-Bundestagsfraktion beantragte kurz nach der Parlamentssitzung in einem Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung. Die Ablehnung dieses Antrags begründeten die Verfassungsrichter vor allem damit, dass der AfD-Fraktion "kein schwerer Nachteil" drohe, wenn die geforderte einstweilige Anordnung nicht ergehe und sie danach in einem späteren Verfahren Erfolg hätte. Die Richter verwiesen zudem darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Kompetenz des Bundespräsidenten zur Prüfung eines Gesetzes zu respektieren habe.

Der Justitiar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, warf dem Verfassungsgericht vor, es verschließe "zum wiederholten Male die Augen vor offensichtlichem Unrecht". Es schiebe unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung "angebliche formelle Gründe" vor und weigere sich, in AfD-Verfahren inhaltlich Position zu beziehen. Bei einer Unterzeichnung der Gesetze kündigte er an, eine Klage in der Hauptsache vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen.

(M.Dylatov--DTZ)

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