Deutsche Tageszeitung - Bundesverwaltungsgericht prüft Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Bundesverwaltungsgericht prüft Kennzeichnungspflicht für Polizisten


Bundesverwaltungsgericht prüft Kennzeichnungspflicht für Polizisten
Bundesverwaltungsgericht prüft Kennzeichnungspflicht für Polizisten / Foto: ©

Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich heute (10.00 Uhr) mit der Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig muss darüber entscheiden, ob die Regelung in Brandenburg verfassungsgemäß ist. Die Polizeibeamten des Landes müssen bei Einsätzen Namensschilder haben oder in geschlossenen Einheiten an den Uniformen ein Kennzeichen tragen, das eine nachträgliche Identifizierung ermöglicht. (Az. BVerwG 2 C 32.18)

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Gegen diese Regelung erhoben zwei Polizisten Klagen, die aber vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erfolglos blieben. Das OVG verwies in seinem Urteil auf das Ziel des Gesetzgebers, eine größere Transparenz und Bürgernähe der Polizei zu schaffen und eine schnellere und bessere Aufklärung bei eventuellen Pflichtverletzungen zu ermöglichen. Befürchtungen von Polizeibeamten seien bei der getroffenen Regelung berücksichtigt worden.

(A.Nikiforov--DTZ)

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